RS OGH 1985/1/30 3Ob166/84, 3Ob322/04f, 3Ob165/08y

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Veröffentlicht am 30.01.1985
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Norm

EO §78
EO §156 I
EO §156 V
ZPO §500 Abs1 Z1 IIB1
ZPO §500 Abs2 Z1 IIJ

Rechtssatz

Im Zwischenverfahren zwischen Ersteher und verpflichteten Parteien wegen Räumung zum § 156 EO ist nicht der Wert der betriebenen Anspruches und auch nicht der Wert der Liegenschaft oder die Höhe des Meistbotes maßgebend; es muß der Wert des Beschwerdegegenstandes vom Gericht zweiter Instanz daher beziffert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002777

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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