Norm
EO §78Rechtssatz
Im Zwischenverfahren zwischen Ersteher und verpflichteten Parteien wegen Räumung zum § 156 EO ist nicht der Wert der betriebenen Anspruches und auch nicht der Wert der Liegenschaft oder die Höhe des Meistbotes maßgebend; es muß der Wert des Beschwerdegegenstandes vom Gericht zweiter Instanz daher beziffert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002777Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012