Norm
EO §1 Z12 IIJRechtssatz
Entbehrt der Enteignungsbescheid - zB mangels Räumungsbefehls und Räumungsfrist - der materiellen Vollstreckbarkeit, so ist der darauf gestützten Räumungsklage des Enteigners die Zulässigkeit des Rechtsweges verwehrt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vorarlberger Gesetz über den Bau und die Erhaltung öffentlicher Straßen sowie über die Wegefreiheit (Straßengesetz - StrG.), LGBl 1969/8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0000183Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011