Norm
EO §7 BaRechtssatz
Als Voraussetzung und Grundlage einer Exekutionsbewilligung muß über Gegenstand, Art und Umfang der Leistung, die voneinander mitunter nicht scharf abgegrenzt werden können, im Titel Klarheit bestehen und der Exekutionsantrag damit genau übereinstimmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000552Dokumentnummer
JJR_19850724_OGH0002_0030OB00045_8500000_002