RS OGH 1973/1/12 3Ob156/72, 3Ob30/77

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Veröffentlicht am 12.01.1973
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Norm

EO §7 Abs2 Db

Rechtssatz

Ist der Verpflichtete zur Räumung erst nach einem Monat nach Zurverfügungstellung der Ersatzwohnung verpflichtet, so wurde damit die Vollstreckbarkeit des Räumungsanspruches von einem durch den betreibenden Gläubiger zu beweisenden Eintritt einer Tatsache abhängig gemacht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 156/72
    Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 156/72
    MietSlg 25587
  • 3 Ob 30/77
    Entscheidungstext OGH 15.03.1977 3 Ob 30/77
    Vgl auch; Beisatz hier: Nachweis, daß betreibende Partei Geschäftslokal für sich zu geschäftlichen Zwecken benötige. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001509

Dokumentnummer

JJR_19730112_OGH0002_0030OB00156_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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