Norm
EO §7 Abs2 DaRechtssatz
Nach § 7 Abs 2 EO kann die Vollstreckbarkeit eines Anspruches nur vom Eintritt (Nichteintritt) einer bestimmten Tatsache abhängig gemacht werden, nicht aber auch davon, daß diese in einem Titel näher bezeichneten Weise rechtlich qualifizierbar ist (Heller-Berger-Stix, KommzEO 196).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001463Dokumentnummer
JJR_19730112_OGH0002_0030OB00154_7200000_001