Norm
EO §43Rechtssatz
Auch eine befristete Bankgarantie ist als Sicherheitsleistung geeignet, wenn sie weder zusätzliche Bedingungen noch Effektivklauseln enthält. Wird sie nicht rechtzeitig prolongiert, ist das Gericht verpflichtet, sie rechtzeitig abzurufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107697Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014