Norm
Rechtssatz
Wird einer betreibenden Partei die Aufschiebung nach § 42 EO iVm §§ 7, 9 GEG bewilligt, kann dieser Aufschiebungsantrag nicht unter § 45a EO subsumiert werden, sodass die in § 45a dritter Satz EO normierte Frist nicht anwendbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit
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