Begründung: Die Kläger begehren als Eigentümer der Liegenschaft *****, vom Beklagten als Mieter der dortigen Wohnung top 4 die Räumung der Liegenschaft von der vom Beklagten vorgenommenen Überdachung linksseitig vom hofseitigen Eingang zum Haus sowie die Übergabe der betreffenden Fläche an die Kläger wegen titelloser Benützung dieser Fläche. Die seinerzeit gegen jederzeitigen Widerruf (prekaristisch) dem Beklagten gestattete Aufstellung dieser Überdachung sei widerrufen worden, de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Dr. Andreas R*****, vertreten durch Jaennèe Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien und Gegner der gefährdeten Partei 1. Moishe Ayre F*****, 2. Lea R*****, beide: *****, beide vertreten durch Dr. Robert Mikluschina, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren zu je 50 % Gesellschafter und selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der zu FN ***** des Handelsgerichts Wien eingetragenen K***** Rechtsanwälte GmbH. Der Kläger begehrte im führenden Verfahren 10 Cg 115/06a des Handelsgerichts Wien die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer sowie die Entziehung seiner Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis betreffend die Gesellschaft. Er brachte dazu im Wesentlichen vor, der Beklagte habe unre... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen insgesamt acht Strafbeschlüsse des Exekutionsgerichts, wobei zumindest einer dieser Strafbeschlüsse über eine Vielzahl von (täglich gestellten) Strafanträgen erkannte. Dieser Vielzahl von Strafbeschlüssen liegt die Behauptung mehrfacher Verstöße gegen den Exekutionstitel zugrunde. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR überst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Die Proponenten Klaus B***** und Rainer Maria K***** fassten gemeinsam den Entschluss, die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur als Klägerin bezeichnet) zu gründen, und hinterlegten am 21. 12. 2005 gemäß § 1 Abs 4 Parteiengesetz die Satzung der Klägerin beim Bundesministerium für Inneres. Die Proponenten Klaus B***** und Rainer Maria K***** fassten gemeinsam den Entschluss, die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden nur als Klägerin bezeichnet) zu gr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Unterlassung der Verbreitung und Vervielfältigung von Lichtbildern, an denen ihr die Herstellerrechte zustehen, ohne entsprechende Herstellerbezeichnung. Das Rekursgericht hat dem Rekurs der Beklagten gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Beklagte brachte gegen diesen Beschluss einen außerordentlichen Revisionsrekurs ein. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kläger mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 353 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 47 EUR ab. Die Beklagte ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Kläger focht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang an. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Dreifachen der Jahresleistung betrug der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts daher 12.708 EUR. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile begehren mit ihrer zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe. Mit Schriftsatz vom 26. 2. 2007 beantragte die klagende, widerbeklagte und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, womit zwei näher bezeichneten Banken für die Dauer des Ehescheidungsverfahrens sowie bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse unter... mehr lesen...
Norm: ZPO §508ZPO §528 Abs2 Z1aEO §78EO §402 Abs4
Rechtssatz: Der Antrag auf nachträgliche Zulassung des ordentlichen Revisionsrekurses, der mit der Ausführung des ordentlichen Revisionsrekurses zu verbinden ist, muss hinreichend erkennen lassen, warum der ordentliche Revisionsrekurs - entgegen dem Ausspruch des Rekursgerichts - für zulässig erachtet wird. Im Hinblick auf §§ 78, 402 Abs 4 EO gilt dies auch für das Provisorialverfahren. ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des von der Klägerin gemäß § 1330 ABGB geltend gemachten Unterlassungsanspruchs die Behauptung verboten, selbst das angesehene Krankenhaus ***** vermiete an Gynäkologen Räume, wo solche Sachen gemacht werden, sofern darunter unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibungen) im Rahmen der Fristenlösung zu verstehen sind. Es sprach aus, dass der Wert des Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §394 Abs2EO §402 Abs4ZPO §528 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Gegen die Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Verhängung einer Mutwillenstrafe nach § 394 Abs 2 EO ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO iVm §§ 78, 402 Abs 4 EO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 107/07z Entscheidungstext OGH 10.07.2007 4 Ob 107/07z ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Im Zuge dessen begehrte der Kläger die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung seines nachehelichen Aufteilungsanspruchs. Das Erstgericht gab dem Sicherungsantrag mit einstweiliger Verfügung vom 18. 5. 2004 statt und verbot der Beklagten bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils binnen Jahresfrist einzuleitenden Aufteilungsverfa... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war, und zwar je einem an einem bestimmten Tag auf deren Website und in einem von ihr an einem anderen Tag versandten „Folder". Die Impugnationsklage richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach Paragraph 355, EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Georg M*****, vertreten durch Dr. Heinz Knoflach ua, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Peter M*****, wegen Feststellung in eve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Notburga M*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Franz Lethmüller, Rechtsanwalt in Landeck, gegen die beklagte Partei Roland B*****, Student, *****, vertreten durch Dr. Andreas König ua, Re... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Sicherungsantrag der Klägerin ohne Anhörung des Beklagten ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von bestätigend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei M***** GmbH, ***** vertreten durch Mag. Dr. Reimer Bahr, Rechtsanwalt in Villach, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei VIP *****, vertreten durch Dr. Robert Mogy, Rechtsanwalt in Klagenfurt, w... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Auch die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, vertreibt solche Produkte, jedoch nicht in Österreich. Die Beklagte ist Inhaberin der deutschen Zulassungen für die von ihr hergestellten Pflanzenschutzmittel „Roundup LB Plus" (flüssig) und „Roundup Gran" (Granulat). Diese Produkte werden in Österreich von der S***** Handelsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: Vertriebsunternehmen) in der von... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach § 355 EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweiten Instanz - sieben Verstößen gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von insgesamt 30.000 EUR. Das Erstgericht, das der betreibenden Partei bereits die Exekution nach Paragraph 355, EO bewilligt hatte, verhängte mit Beschluss über die verpflichtete Partei wegen - nach Ansicht der zweite... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die einstweilige Verfügung, dass zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse dem Gegner der gefährdeten Partei verboten werde, über einen näher bezeichneten PKW zu verfügen, diesen zu veräußern oder dritten Personen, aus welchem Titel immer, Rechte einzuräumen, und aufgetragen werde, diesen PKW unverzüglich der gefährdeten Partei samt dem Zulassungsschein und einem Schlüssel zu übergeben sowie den Zweitschlüssel und den Type... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Sicherungsantrag der Klägerinnen - ohne Anhörung der Beklagten - ab. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerinnen ist unzulässig. § 402 Abs 2 EO schließt die in § 402 Abs 1 EO verfügte Anfechtbarkeit von b... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. 6. 2001 lehnte die beklagte Pensionsversicherung den Antrag des (am 7. 5. 1945 geborenen) Klägers vom 29. 5. 2000 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab. Die dagegen gerichtete, am 20. 9. 2001 eigebrachte Klage haben die Vorinstanzen (mit dem unangefochten gebliebenen Berufungsurteil vom 26. 6. 2006, 7 Rs 79/06y des Oberlandesgerichtes Wien) rechtskräftig abgewiesen. Bereits am 9. 4. 2002 hatte der Kläger auch noch Säumnisklage erhoben und die... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 24. 5. 2002 erließ das Erstgericht über Antrag der gefährdeten Parteien (Antragsteller) zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den nunmehrigen Gemeinschuldner als Antragsgegner auf Übertragung von 13.473 bzw 30.881 Aktien an einer russischen Gesellschaft eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, über die Aktien zu verfügen. Einer GmbH, die 30.540 Aktien hielt, wurde verboten, die von ihr gehaltenen Aktien an den Antragsgegner a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Clara Nora B*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei und Gegner ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei stellte den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung des Inhalts, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 315 EUR bis zur rechtskräftigen Beendigung des Scheidungsverfahrens zu verpflichten. Das Erstgericht wies dieses Begehren ab. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluss dahin ab, dass der Gegner der gefährdeten Partei verpflichtet wurde, der gefährdeten Partei bis zur Rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs3ZPO §526 Abs3EO §78EO §382fEO §402 Abs4JN §58 Abs1
Rechtssatz: Mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382f EO wird die Schaffung einer zeitlich nicht exakt begrenzten Zahlungsverpflichtung - im Regelfall bis zur rechtskräftigen Beendigung des Kündigungs- oder Räumungsstreits - begehrt. Die Bewertung hat daher nach der zwingenden Vorschrift des § 58 Abs 1 JN zu erfolgen. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14. 3. 2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt die gefährdete Partei als Klägerin (in der Folge immer: Klägerin) vom Gegner der gefährdeten Partei als Beklagten (in der Folge immer: Beklagter) die Räumung der vom Beklagten gemieteten Wohnung top 12 in ***** W***** und Zahlung von 1186,12 EUR. Der Klage liegt die Behauptung zugrunde, der Beklagte habe die Mietzinse für September 2004 und Oktober 2004 nicht zur Gänze bezahlt; die Mietzinse für Novemb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hubert P*****, vertreten durch Dr. Johann Etienne Korab, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Österreichischer Fußballbund, *****, wegen Beseit... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte die vom Erstgericht zur Gänze bewilligte Exekution in Ansehung aufgrund bestimmter behaupteter Zuwiderhandlungen des Verpflichteten, der Kostenentscheidung, der Bewilligung der Fahrnis- und der Forderungsexekution gemäß § 294 EO zur Hereinbringung der Antragskosten, wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag in Ansehung weiteren näher umschriebenen Zuwiderhandelns ... mehr lesen...