Begründung: Der Kläger begehrte im vorliegenden Rechtsstreit aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem Verkehrsunfall zunächst die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 39.942,60 s.A. Mit Urteil vom 30.12.1983 (ON 13) verurteilte das Erstgericht die Beklagten zur Zahlung von S 29.342,50 s.A. und wies das auf Zahlung eines weiteren Betrages von S 10.600,10 s.A. gerichtete Mehrbegehren ab. Dieses Urteil wurde in seinem klagsstattgebenden Teil von de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren der Klägerin auf Bezahlung von S 54.194,63 s.A. und auf Feststellung der auf die Haftungshöchstbeträge aus dem Versicherungsvertrag beschränkten Ersatzpflicht der Beklagten dahin, daß sie der Klägerin zu 50 % hinsichtlich aller Schadenszahlungen, die diese künftig aus Anlaß des Unfalles vom 27.2.1979 an Marco H zu leisten haben wird, sowohl im ersten als auch im zweiten Rechtsgang ab. Während es in seinem Ersturteil wegen 'res judicata' ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist die Ehefrau des Franz L*****, die Zweitbeklagte und Johann L***** sind seine ehelichen Kinder. Franz L***** übernahm gegenüber der Klägerin die Haftung als Bürge und Zahler für von dieser seinem Sohn Johann L***** eingeräumte Kredite. Mit einer als Schenkungsvertrag bezeichneten schriftlichen Vereinbarung vom 20. 9. 1982 übertrug Franz L***** das Eigentum an seiner Liegenschaft EZ ***** KG R***** je zur Hälfte an die Erst- und die Zweitbeklagte.... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §402 Abs4 CZPO §423ZPO §500 Abs2 IIZPO idF WGN 1997 §500 Abs2 Z1 IIB1ZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs4 Z1 HZPO idF ZPNov 1983 §526 Abs3 F
Rechtssatz: In den Fällen in denen ein für die Beurteilung der Anfechtungszulässigkeit notwendiger Ausspruch in der anzufechtenden oder angefochtenen Entscheidung fehlt, hat das Gericht zweiter Instanz in sinngemäßer Anwendung des § 423 ZPO diesen nachzutragen. Entscheidungste... mehr lesen...