Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Sandra T*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Viktor T*****, gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wels als Rekursgerichtes vom 3.Oktober 1990, GZ R 883/90-81, d... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank-Aktiengesellschaft mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hatte dem Kläger, der sich mit Grundstücksgeschäften größeren Umfanges beschäftigte und früher eine Wohnung in Bayern hatte, im Jahr 1982 Darlehen von 14 Millionen DM zugezählt. Die Bank erhob beim Kreisgericht Ried mehrere Klagen gegen den Beklagten. Am 25. Feber 1987 schlossen die durch Rechtsanwälte vertretenen Streitteile vor dem Bezirksgericht Salzburg zu 11 C 430/87 einen Vergleich: D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob am 1. September 1988 gegen die Beklagte die Klage auf Zahlung des restlichen Werklohnes für eine am Haus Schilfschneiderweg 27 in Neusiedl am See ausgeführte Dacheindeckung und gab als Wohnort iSd § 75 Z 1 ZPO diese Anschrift an. Das Erstgericht beraumte eine erste Tagsatzung (§ 230 Abs. 1 und § 231 Abs. 1 ZPO) für den 28. September 1988 an. Die an die Beklagte unter der angegebenen Anschrift gerichtete Sendung mit der Ladung zur ersten Tagsatzung und ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einem vor dem Landesgericht Feldkirch abgeschlossenen Vergleich vom 12.Oktober 1988, 8 Cg 208/88, hatte die verpflichtete Partei der betreibenden Partei binnen vierzehn Tagen 45.000 sfr und die mit 42.362,12 S bestimmten Prozeßkosten und für den Fall eines Zahlungsverzuges ab 27.Oktober 1988, 6,5 % Zinsen pa vom aushaftenden Betrag zu zahlen. Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht (Bezirksgericht Bregenz) unter Vorlage einer Vergleichsausfertigung, di... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund einer Arrestanordnung des Finanzamtes Traunstein zur Sicherung der Forderung von S 8,200.954,-- die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes auf zwei Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten zu bewilligen. Der Schriftsatz wurde als "Grundbuchseingabe" bezeichnet und es war ihm eine Ablichtung der angeführten Arrestordnung angeschlossen. Daraus ergibt sich, daß zur Sicherung der Ansprüche des Freis... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Schweizer Kanton beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung der vollstreckbaren Teilforderung von sfr 50.000,-- wider die Verpflichtete auf Grund des über ihre Arrestaufhebungsklage nach Abschluß eines Vergleiches ergangenen rechtskräftigen Beschlusses des Kantonsgerichtes Schaffhausen vom 27.April 1982, Nr 6/1982 rs. Das Erstgericht bewilligte die Exekution am 26.November 1986. Die Verpflichtete erhob gegen den Exekutionsbewilli... mehr lesen...
Begründung: Univ.Prof. Dr. Erich N*** und Else N*** haben am 18.1.1969 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen die Kinder Edwin, geboren am 4.8.1970, Eva, geboren am 7.5.1973, und Eugen, geboren am 22.11.1975. Die Ehe der Eltern wurde mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 28.1.1987, 2 Sch 8/87-3, gemäß § 55 a EheG im Einvernehmen geschieden. In einem in der Tagsatzung vom 28.1.1987 geschlossenen, in der Folge pflegschaftsbehördlich genehmigten Verg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17. August 1982 wurde zu 6 S 40/82 des Erstgerichtes der Konkurs über das Vermögen des Beklagten Werinher P*** eröffnet. Der Kläger mußte auf Grund einer Bürgschaft, die er für ein vom Beklagten aufgenommenes Darlehen übernommen hatte, am 26. Oktober 1982 einen Betrag von S 198.000,-- an die Darlehensgeberin bezahlen. Da die darauf beruhende Forderung des Klägers im Konkurs bestritten wurde, brachte der Kläger am 6. Dezember 1982 die Klage gegen den Masseve... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit Beschluß vom 26.5.1986 (ON 95) Dkfm.Alfred L*** als Vater des mj.Alexander L*** zum Unterhalt des Minderjährigen anstellte des Betrages von S 1.550,-- monatlich für die Zeit vom 1.2.1983 bis zum 30.6.1983 S 2.800,-- monatlich, für die Zeit vom 1.7.1983 bis zum 30.6.1984 S 2.600,-- monatlich, für die Zeit vom 1.7.1984 bis zum 31.12.1984 S 2.800,-- monatlich und für die Zeit vom 1.1.1985 bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes einen... mehr lesen...
Begründung: Das Zivilfriedensgericht in Trabzon, Türkei, entschied am 8.7.1985 zu 1985/627 auf Grund der am 23.10.1984 erhobenen Klage, daß der Verpflichtete seinen hier betreibenden minderjährigen 1970 und 1972 geborenen Kindern ab der Klageerhebung monatlich TL 30.000,-- je Kind Unterhalt zu leisten hat, und bestätigte am 14.2.1986, daß die Entscheidung an den Unterhaltsverpflichteten am 13.12.1985 ordnungsgemäß zugestellt wurde und seit dem 22.12.1985 rechtskräftig ist, weil ke... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54 Abs3EO §83 Abs2Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art4 Z1New Yorker Unterhaltsschutzabk Art5BG zur Durchführung des Übk über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Rechtssatz: Auch für den Bereich des New Yorker Unterhaltsschutzabkommens ist auf der Beibringung einer beweiskräftigen Ausfertigung der Entscheidung zu bestehen, die im anderen Staat vollstreckt werden soll. Die Vorlage einer bloßen Abschrift d... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Auch einer vom Rechtsmittelgericht erteilten Vollstreckbarkeitsbestätigung ist keine weiterreichende Bindungswirkung zuzubilligen, als einer vom Prozeßgericht erteilten Bestätigung zukäme. Entscheidungstexte 6 Ob 1514/84 Entscheidungstext OGH 26.04.1984 6 Ob 1514/84 EvBl 1984/133 S 520 = SZ 57/82 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der drei Beklagten – deren Haftung als handelnde namens einer noch nicht eingetragenen Gesellschaft mbH für eine Gerätekaufpreisschuld die Klägerin in Anspruch nahm – zur Zahlung eines Betrags von 22.448,62 S samt Nebenforderungen zur ungeteilten Hand. Als Anschrift des dritten Beklagten bezeichnete die Klägerin in der Klage ein Haus in der L.-Gasse. Nachdem unter dieser Anschrift zwei Zustellversuche fehlgeschlagen waren, wurde di... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54
Rechtssatz: Hat das Titelgericht die Bestätigung der Vollstreckbarkeit erkennbar nicht etwa aus einem Versehen, sondern bewußt unterlassen, ist dies einer Verweigerung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit gleichzusetzen; ein Verbesserungsverfahren betreffend den mit dem Exekutionsantrag vorgelegten Exekutionstitel ohne Vollstreckbarkeitsbestätigung kann daher unterbleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die betreibende Partei Republik Österreich stellte mit dem am 12. 11. 1981 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz den Antrag, ihr auf Grund des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. 4. 1979, Pst. 16403- Ls/78, und des Berufungsbescheides des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 5. 1981 die Forderungsexekution zur Hereinbringung eines Betrages von (restlich) 6350 S zu bewilligen. Straferkenntnis und Berufungsbescheid t... mehr lesen...
Norm: DevG §22 Abs2DevG §22 Abs4EO §4 Abs2EO §7 Abs1 AaEO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Aus der Rechtsnatur der Vollstreckbarkeitsbestätigung folgt, daß ihre Aufhebung keine Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmungen des § 22 Abs 2 und 4 DevG im Exekutionsverfahren ist. Darüber, ob und inwieweit die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes, das den Vorschriften des Devisengesetzes widerspricht, noch im Exekutionsverfahren zu beachten ist, haben aussch... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AdABGB §141 IIIABGB §154 Abs3 GABGB §233 CABGB §245EO §4 Abs2EO §7 EaEO §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gerichtliche Unterhaltsvergleiche betreffend eheliche Kinder bedürfen zu ihrer Gültigkeit und zu ihrer Rechtswirksamkeit als Exekutionstitel auch nach der neuen Rechtslage der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 3 Ob 98/78 Entscheidungstext OGH 14.07.1978 ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Die Vorlage einer mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehenen Ausfertigung des Exekutionstitels ist nicht eine Zuständigkeitsvoraussetzung, sondern lediglich Antragsvoraussetzung (Ablehnung von SZ 7/44, EvBl 1966/523, 3 Ob 81/67). Entscheidungstexte 3 Ob 35/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 3 Ob 35/78 EvBl 1979/15 S 48 ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Die Vollstreckbarkeitsbestätigung bindet alle Gerichte mit Ausnahme desjenigen, das sie erteilt hat. Das nach § 4 Abs 2 EO über den Exekutionsantrag entscheidende Exekutionsgericht (das nicht auch Titelgericht ist) sowie die dem Exekutionsgericht übergeordneten Rechtsmittelinstanzen dürfen somit die Richtigkeit der Vollstreckbarkeitsbestätigung nicht überprüfen. Sind Titel- und Bewilligungsgericht nicht... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 EaEO §7 HEO §36 AdEO §36 DEO §36 E
Rechtssatz: Eine auf Grund eines inländischen gerichtlichen Titels (gem § 4 Abs 2 EO) erteilte Exekutionsbewilligung kann wegen irrtümlich oder rechtswidrig erteilter Vollstreckbarkeitsbestätigung nur auf die im § 7 Abs 3 und 5 EO vorgeschriebene Weise bekämpft werden. Es ist hierbei völlig unbeachtlich, aus welchem Grund die Vollstreckbarkeitsbestätigung gesetzwidrig oder irrtümlich erte... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs1 Z6EO §4 Abs2EO §6EO §18
Rechtssatz: Das Wahlrecht des betreibenden Gläubigers gem § 6 EO gilt nicht nur für den Fall der ausschließlichen Zuständigkeit des Exekutionsgerichtes zur Exekutionsbewilligung (§ 4 Abs 1 Z 6 EO), sondern auch dann, wenn um Bewilligung der Exekution entweder beim Titelgericht oder beim Exekutionsgericht angesucht werden kann (§ 4 Abs 2 EO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 HEO §4 Abs2EO §7 EaEO §54 Abs1 Z2ZPO §84 II
Rechtssatz: 1. Ist für einen Unterhaltsvergleich die pflegschaftsbehördliche Genehmigung Voraussetzung der Rechtswirksamkeit und Vollstreckbarkeit des Titels, so ist sie nicht bloß nachzuweisen, sondern muß gem § 54 Abs 1 Z 2 EO die die Rechtswirksamkeit des Titels bescheinigende und diesen ergänzende, daher einen integrierenden Teil des Exekutionstitels bildende Urkunde im Exekutionsa... mehr lesen...
Auf Grund seines Anerkenntnisurteiles vom 21. März 1975 und anderer Exekutionstitel bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin antragsgemäß zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderungen von 498 491.55 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung mehrerer Forderungen der beiden Verpflichteten und des den Verpflichteten gegen den Rechtsanwalt Dr. B auf Grund der Übergabe des Firmenvermögens angeblich zustehenden Herausgabeanspruches. Die Entscheidung über den Überweisung... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54ZPO §84 II
Rechtssatz: Der gemäß §§ 4 Abs 2, 54 EO mit dem Exekutionsantrag vorzulegende Exekutionstitel ist durch Vorlage einer geschäftsordnungsmäßigen Ausfertigung des Titelgerichtes beizubringen. Die bloße Vorlage der Fotokopie einer solchen Ausfertigung, welche an sich den Exekutionsantrag im Sinne des § 7 Abs 1 und 2 EO decken würde, ist jedoch nur als Formgebrechen anzusehen, das durch einen Auftrag zur Verbesserung... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §30EO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 4 Abs 2 EO erforderliche Vollstreckbarkeitsbestätigung für die im § 1 Z 5 EO angeführten Vergleiche ist auch für vor dem Arbeitsgericht geschlossenen Vergleiche erforderlich, auch wenn § 54 Abs 2 EO nur von Entscheidungen und Verfügungen spricht. Entscheidungstexte 3 Ob 116/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 CEO §54 Abs2
Rechtssatz: Die im § 54 Abs 2 EO geforderte Bestätigung ist dasselbe, was §§ 4 Abs 2 und 7 Abs 3 bis 60 EO Bestätigung der Vollstreckbarkeit nennen. Entscheidungstexte 3 Ob 116/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 3 Ob 116/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000175 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §30 Abs1EO §1 Z11 IIKEO §4 Abs2EO §54 Abs2
Rechtssatz: Bei einem in § 1 Z 11 EO angeführten Exekutionstitel muß der betreffende Gläubiger eine Vollstreckbarkeitsbestätigung beibringen, die das Arbeitsgericht gemäß § 30 Abs 1 ArbGerG auf Verlangen zu erteilen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 116/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 3 Ob 116/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Sind Titel- und Bewilligungsgericht ident, so kann auch das Rekursgericht die Vollstreckbarkeit auf Grund des Titelaktes überprüfen und, ohne gegen das Neuerungsverbot zu verstoßen, Zustellungsmängel wahrnehmen, auf die schon vom Erstgericht Bedacht zu nehmen gewesen war (EvBl 1954/381, ZBl 1935/211, 1938/89). Entscheidungstexte 3 Ob 62/79 Ent... mehr lesen...
Die Klägerin war seit 1947 bei der Firma A und seit 15. 6. 1967 bei der Firma A GmbH, die die Firma A mit diesem Tag gekauft hatte, beschäftigt und hatte zuletzt Kunden in W und Umgebung zu betreuen. Sie bekam einen normalen Gehalt und hatte darüber hinaus Anspruch auf Spesenersatz. Ihr Dienstverhältnis wurde zum 31. 3. 1968 gekundigt. Am 24. 4. 1968 brachte die durch den Rechtsanwalt Dr Paul M vertretene Klägerin beim Arbeitsgericht Wien gegen die Firma A GmbH eine Klage auf Bezahl... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gläubigerin auf Grund der obgenannten Versäumnisurteile des Amtsgerichtes St. und auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes H. vom 1. Juni 1962 zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung von 3076.60 DM der Kosten von 210 S und der mit 60 S bestimmten Kosten des Exekutionsantrages die Exekution I. a) durch Pfändung des dem Verpflichteten Josef K. gemeinsam mit Hilde K. zustehenden Anwartschaftsrechtes auf Übergabe des Eigentums... mehr lesen...