Norm: EO §4 Abs2EO §7 Abs1 BdIAEO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Die Bestätigung der Vollstreckbarkeit bedeutet nicht nur, dass der Titel keinem, die Exekution hemmenden Rechtszug unterliegt, sondern auch, dass die Leistungsfrist, deren Beginn sich aus dem Titel allein nicht ergibt, verstrichen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 345/61 Entscheidungstext OGH 21.09.1961 3 Ob 345/61 ... mehr lesen...
Norm: AO §53EO §3 IEO §3 IIIDEO §3 VEO §4 Abs2 DaEO §4 Abs7 DaEO §54KO §156
Rechtssatz: Das Bewilligungsgericht hat, wenn ihm der Abschluß eines Zwangsausgleiches im Konkurs oder eines Ausgleiches im Ausgleichsverfahren bekannt ist oder sich ein solcher aus den ihm vorliegenden Akten ergibt, darauf Bedacht zu nehmen (Rsp 1937/37, 3 Ob 191/60). Entscheidungstexte 3 Ob 320/61 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §7 Abs3 EaGeo §150
Rechtssatz: Die Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist keine gerichtliche Entscheidung. Das Fehlen des vorgeschriebenen Amtsvermerkes des Richters (Rechtspflegers) rechtfertigt für sich allein noch nicht die Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit wegen gesetzwidriger oder irrtümlicher Erteilung; diese hat nur dann zu erfolgen, wenn die erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit unrichtig war. ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §88 Abs2ZPO §84 II
Rechtssatz: Das Fehlen der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einer gerichtlichen Vergleichsausfertigung ist bei einem Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung mit Rücksicht auf die Vorschriften der §§ 88 Abs 2 EO, 94, 95 GBG kein nach §§ 78 EO, 84 85 ZPO verbesserungsfähiges Formgebrechten. Entscheidungstexte 3 Ob 269/59 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2ZPO §84 IIHaager Unterhaltsvollstreckungsabk
Rechtssatz: Der Mangel der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einer Vergleichsausfertigung stellt ein bloßes Formgebrechen dar, das nicht zur sofortigen Abweisung des Exekutionsantrages führen darf. Es ist vielmehr seine Behebung zu veranlassen. Entscheidungstexte 1 Ob 43/58 Entscheidungstext OGH 26.03.1958 1 Ob 43/58 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IAEO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §7 Abs3 EaEO §54 Abs2
Rechtssatz: Das im § 4 Abs 2 EO aufgestellte Erfordernis der Beisetzung der Vollstreckbarkeitsbestätigung gilt auch für Vergleiche. Überall dort, wo das Gesetz eine Formvorschrift aufstellt, von deren Erfüllung es den Eintritt verfahrensrechtlicher Folgen abhängig macht, können diese Rechtsfolgen erst eintreten, wenn die Formvorschrift erfüllt ist. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2JN §47
Rechtssatz: Die Frage, welches Gericht die Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung vorzunehmen hat, ist eine Frage der Zuständigkeit. Entscheidungstexte 1 Nd 84/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 1 Nd 84/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000164 Dokumen... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zur Hereinbringung von 1313.17 S und 460 S je samt Anhang die Fahrnisexekution bewilligt. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes dahin abgeändert, daß die Exekution nur hinsichtlich der vollstreckbaren Forderung von 875.45 S s. A. bewilligt, das Mehrbegehren hingegen abgewiesen wurde, dies mit der Begründung: , daß dem Urteil des Bezirksgerichtes Margarethen vom 19. Jänner 1931, das den Exekutionstitel für den Kapitalbetrag von 460 S abgeben soll, die... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2
Rechtssatz: Vom Erfordernis der Bestätigung der Vollstreckbarkeit kann auch dann nicht abgesehen werden, wenn eine frühere Exekutionsbewilligung auf Grund des Exekutionstitels vorgelegt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 244/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 2 Ob 244/52 SZ 25/83 3 Ob 81/67 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2ZPO §411 G
Rechtssatz: Die Erhebung eines unzulässigen Rechtsmittels schiebt weder den Eintritt der Rechtskraft, noch den der Vollstreckbarkeit hinaus. Entscheidungstexte 3 Ob 48/51 Entscheidungstext OGH 02.02.1951 3 Ob 48/51 EvBl 1951/91 S 146 3 Ob 320/51 Entscheidungstext OGH 06.06.1951 3 Ob 320/51 ... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §18 Z4EO §69
Rechtssatz: Ändert der Verpflichtete während des Mobiliarexekutionsverfahrens seinen Wohnsitz, so kann der Betreibende bei dem gemäß § 18 Abs 4 EO zuständigen Gericht neuerlichen Vollzug beantragen; eine neuerliche Exekutionsbewilligung ist nicht notwendig. Entscheidungstexte 3 Nd 349/50 Entscheidungstext OGH 04.10.1950 3 Nd 349/50 EvBl 1950/561 ... mehr lesen...