Begründung: Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 1. 9. 2010 vor dem Erstgericht einen Scheidungsfolgenvergleich, nach dessen Inhalt die alleinige Obsorge für die Minderjährige der Mutter zukommt. Der Vater verpflichtete sich, zum Unterhalt seiner Tochter ab 1. 11. 2010 bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 200 EUR zu zahlen, und zwar die bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Vereinbarung fällig gewordenen Beträge binnen 14 Tagen, die wei... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibenden begehren, das Urteil des Amtsgerichts M***** vom 28. Februar 2006, AZ *****, in Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihnen aufgrund dieses Titels die Forderungsexekution nach § 294a EO, sowie die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Unterhaltsrückständen bis einschließlich Februar 2010 und des monatlichen laufenden Unterhalts ab 1. März 2010 von 150 EUR und 120 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags zu bewilligen. Dazu legten sie... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen des pflegschaftsbehördlich genehmigten Scheidungsvergleichs vom 5. 7. 2004 vereinbarten die Eltern des Minderjährigen zwar die gemeinsame Obsorge für den Minderjährigen, jedoch dass dieser den überwiegenden gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater haben soll. Die Mutter verpflichtete sich ausgehend von einem monatlichen Nettodurchschnittseinkommen von 1.487 EUR 14 x jährlich zu einem Unterhaltsbeitrag von 270 EUR. Die Mutter stellte am 1. 12. 2009 einen Antrag, ihre ... mehr lesen...
Begründung: Der Betreibende beantragte mit dem am 10. April 2008 beim Erstgericht eingelangtem Schriftsatz, ihm aufgrund der zu AZ 1 C 81/07k erlassenen Einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichts Neulengbach vom 1. April 2008 zur Hereinbringung des für den Zeitraum November 2007 bis April 2008 entstandenen rückständigen Ehegattenunterhalts von monatlich 3.500 EUR, somit von 21.000 EUR, sowie der näher bezeichneten Kosten die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. Mai 2008 erkannte das Berufungsgericht die Beklagten schuldig, dem Kläger je 193.794,33 EUR sA sowie je die Hälfte von 6.953,34 EUR und 14.754,56 EUR an Verfahrenskosten zu zahlen. Dieses Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 15. Dezember 2008, GZ 4 Ob 160/08w, und verpflichtete die Beklagten zum Kostenersatz. Diese Entscheidung wurde allen Parteien am 29. Jänner 2009 zugestellt. Am 4. Februar 2009 bestätigte das Erstgericht die Re... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 19. 1. 2007 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung kündigte die kündigende Partei als Vermieterin der gekündigten Partei als Mieterin den über ein Geschäftslokal in Wien 1 abgeschlossenen Bestandvertrag zum 30. 9. 2007 auf und beantragte, das Gericht möge der gekündigten Partei auftragen, den Bestandgegenstand binnen 14 Tagen nach dem genannten Kündigungstermin geräumt zu übergeben oder binnen 4 Wochen gegen die Aufkündigung Einwendungen einzubringen. Da... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Mai-Xuan M*****, geboren am 23. April 2003, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Peter U*****, vertreten durch Dr. Florian Perschler, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgeric... mehr lesen...
Begründung: In dem am 25. März 2003 abgeschlossenen Vergleich übernahm der Verpflichtete nicht nur die Pflicht zur ratenweisen Bezahlung eines Mietzinsrückstands (Monatsraten von 500 EUR, Fälligkeit jeweils zum 15. des Monats, Terminsverlust bei Verzug mit bloß einer Rate) sondern auch, bei Terminsverlust das Bestandobjekt binnen vier Wochen ab Eintritt des Terminsverlustes geräumt zu übergeben. Mit Beschluss vom 13. August 2003 bewilligte das Erstgericht über Antrag der Betreibe... mehr lesen...
Begründung: Ausfertigungen des in der Hauptsache ergangenen Berufungsurteils vom 24. Februar 2004, in dem die ordentliche Revision nicht zugelassen worden war, wurden den Parteien am 22. März 2004 zugestellt. Der Beklagte brachte gegen dieses Urteil eine außerordentliche Revision ein, die der Oberste Gerichtshof mit Beschluss vom 20. Oktober 2004 zurückwies (3 Ob 209/04p). Mit den Beschlüssen vom 24. und 25. März 2004 hatte das Erstgericht sein Urteil vom 9. September 2003 in der mi... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung laut Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 1. Dezember 2000, GZ 26 Cg 76/99v-26, in der Hauptsache bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 31. Mai 2001, GZ 6 R 44/01i-31, Exekution gemäß § 355 EO. Dem Exekutionsantrag waren Ausfertigungen dieser beiden Urteile angeschlossen, die jeweils mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 22. November 2001 verseh... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die Zustellung des Beschlusses für die Verpflichtete erfolgte an eine im Exekutionsantrag genannte "Zustellbevollmächtigte". Mit Beschluss vom 4. April 2003 ordnete das Erstgericht die neuer... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren während aufrechter Ehe je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sie ein Wohnhaus errichteten. Mit Notariatsakt vom 23. 11. 1999 übertrug der Kläger seine Liegenschaftshälfte an die Beklagte gegen Übernahme auch der auf den Kläger entfallenden Hälfte der pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkeiten, die mit 1,098.530 S beziffert wurden. Punkt Erstens ("Rechtsabsicht") des Vertrages lautet: "... (die Streitteile) sind je zur Hälfte gr... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des inzwischen (nach der Antragstellung auf gerichtliche Unterhaltsfestsetzung) mit dem Inkrafttreten des KindRÄG am 1. 7. 2001 volljährig gewordenen ehelichen Sohnes leben getrennt. Der Sohn, der im Mai 2001 maturierte und seit 21. 9. 2001 Betriebswirtschaft studiert, verblieb im Haushalt der Mutter. In einem zwischen den Eltern abgeschlossenen "Trennungsvertrag" vom 19. 5. 1998 verpflichtete sich der Vater, für den Sohn monatlich S 9.000,-- an Unterhalt zu l... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 30. Juli 1982 geborenen Manuela R*****. Es treffen ihn keine weiteren Sorgepflichten. Er war zuletzt aufgrund eines Beschlusses vom 11. April 1989 zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 6.200 S = 450,57 EUR verpflichtet. Damals erzielte er ein monatliches Nettoeinkommen von rund 42.000 S = 3.052 EUR. Die Tochter hat altersbedingte Bedürfnisse und ist als Schülerin einkommenslos. Sie will nach der Matura, zu der sie i... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden Kinder wurde am 16. 12. 1996 einvernehmlich geschieden. Dieser Ehe entstammt ein weiteres bereits volljähriges Kind. Anlässlich der Scheidung verpflichtete sich der Vater, der als Zahnarzt berufstätig ist, zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 8.000,-- je Kind. Im Jahre 1998 zogen die Kinder zum Vater. Daraufhin schlossen die Eltern am 11. 6. 1999 eine vom Pflegschaftsgericht genehmigte Vereinbarung, mit der sich die Mutte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vor Eingehen in die Sache selbst war über den am 13. 12. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Antrag des Masseverwalters vom 11. 12. 2001, das durch die Konkurseröffnung über das Vermögen der Beklagten unterbrochene Revisionsverfahren gemäß § 7 Abs 2 KO fortzusetzen, zu entscheiden: Vor Eingehen in die Sache selbst war über den am 13. 12. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Antrag des Masseverwalters vom 11. ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater, der derzeit als selbständiger Versicherungsmakler tätig ist, ist auf Grund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 31. 12. 1993 verpflichtet, für den in der Obsorge der Mutter befindlichen Minderjährigen monatliche Unterhaltsbeträge von S 4.500,- zu zahlen. Am 25. 2. 1999 beantragte der Minderjährige, die vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeiträge mit Wirkung ab 1. 1. 1998 auf S 7.000,- monatlich "zuzüglich 4 % Zinsen (bei nicht zeitgerechter Bezahlung)" z... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht gebunden. Die
Begründung: kann sich dabei gemäß § 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Oberste Gerichtshof ist bei der Prüfung der Zulässigkeit eines Revisionsrekurses an die Beurteilung des Gerichtes zweiter Instanz über... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährigen Felix, Maximilian, Lukas und Oliver M***** sind die ehelichen Kinder des Ing. Karl M***** und der Susanne M*****. Die Eltern beabsichtigen, gemeinsam mit ihren Kindern als Mitstifter eine Privatstiftung zu errichten. Sie wollen dadurch den Begünstigten eine standesgemäße Versorgung aus den Erträgnissen des der Stiftung gewidmeten Vermögens gewährleisten und die Erhaltung der von den Stiftern in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte sicherstelle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob im Einzelfall vom Rekursgericht ein Exekutionstitel (hier: ein gerichtlicher Vergleich) richtig ausgelegt wurde, stellt keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO dar, ein unvertretbares Auslegungsergebnis kann den Vorinstanzen keinesfalls vorgeworfen werden (vgl dazu Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 502 mN). Ob im Einzelfall vom Rekursgericht ein Exekutionstitel (hier: ein gerichtlicher Vergleich) r... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Alexander Othmar S*****, ist das eheliche Kind von Mag. Andreas Hans-Jörg und Susanne Irmgard S*****. Anläßlich ihrer einvernehmlichen Scheidung am 10. 11. 1997 schlossen die Kindeseltern eine Vereinbarung gem. § 55a Abs 2 EheG. Darin ist unter anderem festgelegt, daß die Obsorge für den Minderjährigen der Mutter übertragen wird, daß sich der Vater verpflichtet, der Mutter in Abfindung derer Ansprüche auf Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermö... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfrag... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der am ***** geborenen Kinder wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 29.April 1991, AZ 3 Sch 22/91, gemäß § 55 a EheG im Einvernehmen geschieden. Von den im zuvor abgeschlossenen, umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich (im folgenden auch nur Vergleich) enthaltenen Vergleichspunkten bedurften unter anderem die, die Kinder auch betreffenden Punkte 1. (Übertragung der Obsorge an die Mutter ua), 3. "Unterhaltsbemessungsgrundlage" mit den Sub... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Reihe von Gegenständen, in eventu die Bezahlung des nach Gegenständen jeweils aufgeschlüsselten Betrages von (richtig:) S 72.751,80. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 8.3.1991, ON 21, wurde dem Herausgabebegehren für Gegenstände im Wert von S 51.740,80 stattgegeben, das Mehrbegehren mit einem Wert von S 21.011,-- wurde abgewiesen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien mit Berufungen bekämpft. Das Berufungsgerich... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr aufgrund der Urteile des Bezirksgerichtes Vantaa vom 18.11.1975 und des Kreisgerichtes Vehmaa vom 29.5.1980 sowie verschiedener Amtsvermerke des Sozialausschusses von Laitila zur Hereinbringung rückständiger und laufender Unterhaltsbeträge gegen den Verpflichteten die Fahrnis- und Gehaltsexekution zu bewilligen. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Das Rekursgericht bestätigte die Abweisung hinsichtlich eines rückständigen Un... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen beantragte die Übertragung der Obsorge an ihn. Der Jugendliche könne eine Lehre in Baden-Baden antreten, der Vater verzichte auf jeden Unterhaltsbeitrag der Mutter. Das Erstgericht übertrug die Obsorge für den Minderjährigen von der Mutter auf den Vater und sprach aus, daß die Erklärung des Vaters, auf Unterhaltsbeiträge der Mutter zu verzichten, zur Kenntnis diene. Ungefähr 3 Monate später beantragte der Vater, der Mutter einen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde am 24.8.1989 gemäß § 55 a EheG geschieden. Mit dem aus Anlaß der Ehescheidung abgeschlossenen, pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Untehaltsleistung von je S 1.500 ab 1.9.1989 für die beiden Minderjährigen. Diese besuchen eine private AHS mit Öffentlichkeitsrecht. Der Vater bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von S 23.000 und hat sonst keine Sorgepflichten. Das Erstgericht gab dem na... mehr lesen...