Die klagende Partei begehrte die Feststellung, daß die von der beklagten Partei geplante Bauführung auf dem Grundstück Nr. 870/56 Acker, inneliegend in EZ. 1861 KG. O., den Bestimmungen der in dieser Einlage unter ON. 2 des Lastenblattes einverleibten Cottage-Servitut widerspreche; ferner begehrte sie, den Beklagten schuldig zu erkennen, diese Bauführung sofort zu unterlassen und, soweit der Bau in diesem Umfang bereits errichtet worden sei, ihn wieder abzutragen. Zur Begründung: ihres... mehr lesen...
Die Parteien strebten mit Klage und Widerklage die Scheidung ihrer Ehe an. Die Frau verband mit ihrer Widerklage ein Unterhaltsbegehren für die Zeit ab Rechtskraft der Ehescheidung. Außerdem beantragte sie die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes und die Zuerkennung eines einstweiligen Unterhaltes für sich und die beiden in ihrer Pflege befindlichen Kinder. Dieser Antrag wurde von der I. Instanz abgewiesen. Vom Rekursgericht wurde jedoch diesem Antrag mit Beschluß vom 19. Juni 1963... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 BEheG §49 A1eEO §382 Z8 IIICEO §391 IIA
Rechtssatz: Die Ehegattin kann die Verweigerung der Folgepflicht nicht auf eine vor Jahren in einem dann wegen Aussöhnung der Ehegatten zum Ruhen gelangten Unterhaltsprozeß bewillige Verfügung, mit welcher ihr der abgesonderte Wohnort bewilligt wurde, stützen. Entscheidungstexte 8 Ob 92/64 Entscheidungstext OGH 21.07.1964 8 Ob 92/6... mehr lesen...
Norm: EO §382e Abs2EO §382g Abs2EO §391 VCEO §399
Rechtssatz: Die Frist, für welche die EV bewilligt worden ist, kann auf Antrag verlängert werden, wenn der angestrebte Zweck innerhalb des betreffenden Zeitraumes nicht erreicht werden konnte. Dies trifft nicht zu, wenn die Klage verspätet oder bei einem unzuständigen Gericht eingebracht worden ist und von diesem zurückgewiesen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §390 IVCEO §390 IVDEO §402ZPO §56
Rechtssatz: Die Art der nach § 390 Abs 2 EO zu erlegenden Sicherheit bestimmt sich - im Gegensatz zu § 391 EO - nach § 56 ZPO; es entscheidet auch hier das freie Ermessen des Gerichtes. Diesem Grundsatz entspricht auch die Übernahme der Haftungserklärung einer Sparkasse im Betrage von ..... verbunden mit der Verpflichtung, jederzeit auf gerichtliche Erklärung den Betrag bei der Einbringungsstelle... mehr lesen...
Die der klagenden Partei bewilligte einstweilige Verfügung wurde vom gerichtlichen Erlag einer Sicherheitsleistung von 50.000 S abhängig gemacht. Die klagende Partei hat nun die Erklärung der Sparkasse der Stadt Innsbruck vom 30. Jänner 1959 vorgelegt, daß diese die volle Haftung als Bürge und Zahler für alle der beklagten Partei durch die einstweilige Verfügung vom 5. August 1958 eventuell verursachten Nachteile bis zum Betrag von 50.000 S übernehme und sich verpflichte, ohne die R... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIIB
Rechtssatz: Die Verlängerung der Wirksamkeit einer Einstweiligen Verfügung ist dann nicht möglich, wenn der Anspruch, zu dessen Sicherung die Anordnung erlassen worden war, vom Erstgericht aberkannt worden ist und dieses Urteil im Instanzenzuge bestätigt worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 193/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 7 Ob 193/56 ... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIIB
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung kann nach Ablauf der ursprünglich bewilligten Verfügung erlassen werden, soweit die Voraussetzungen hiefür nach neuerlicher Überprüfung noch gegeben sind. Unzulässigkeit der Verlängerung der Geltungsdauer der bewilligten einstweiligen Verfügung nach deren Ablauf. Entscheidungstexte 3 Ob 10/56 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §391 IVAEO §391 VI
Rechtssatz: Der Gegner der gefährdeten Partei begibt sich durch den Erlag einer ihm nach § 391 Abs 1 EO auferlegten Sicherheit nicht des Rechtes, gegen die Berechtigung der einstweiligen Verfügung Rekurs oder Widerspruch zu erheben oder in der Folge die Aufhebung oder Einschränkung der getroffenen Verfügung zu beantragen. Entscheidungstexte 3 Ob 179/55 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §391 IVB
Rechtssatz: Zur Festsetzung eines Befreiungsbetrages. Entscheidungstexte 7 Ob 57/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 7 Ob 57/55 EvBl 1955/226 S 372 = JBl 1955,453 = SZ 28/39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005567 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: EO §295EO §391 Satz2 IVAEO §391 Satz2 IVB
Rechtssatz: Drittschuldner eines als Sicherungsleistung nach § 391 2.Satz EO erlegten Betrages ist nicht die Volksbank X, bei welcher der Erlag erfolgte, sondern das Bezirksgericht, das den Erlag zur Abwendung der Einstweiligen Verfügung zugelassen hatte. Die Volksbank hat nur die Funktion eines liquidierenden Organes iS des § 295 EO. Die zur Anweisung berufene Behörde ist das Gericht. Diese Siche... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CEO §387EO §391 IIAEO §391 IIDZPO §409
Rechtssatz: Die Leistungsfrist kann nicht früher beginnen, als der Exekutionstitel dem Verpflichteten zugestellt wurde. Bei einstweiligen Verfügungen tritt die Leistungsverpflichtung sogleich mit der Zustellung der Verfügung an den Verpflichteten ein. Keinesfalls kommt es auf den Zeitpunkt der Zustellung an den Betreibenden und deren fälschliche Annahme an, der Titel sei bereits vollstreck... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 23. Oktober 1950 erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung, mit der dem Gegner verboten wurde, auf der Liegenschaft der gefährdeten Partei in J. Holz zu schlägern und abzutransportieren und sonstige nachteilige Handlungen vorzunehmen. Die Wirksamkeit der einstweiligen Verfügung wurde mit 30. September 1951 befristet. An Stelle des Schlägerungsverbotes erließ das Rekursgericht mit Beschluß vom 11. Mai 1951 die einstweilige Verfügung durch Verwaltung der Liegen... mehr lesen...
Norm: EO §391 IICEO §391 IIICEO §399
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung erlischt mit Ablauf der Frist, für die sie bewilligt wurde, nicht von selbst, vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Aufhebung durch das Gericht. Die Aufzählung der
Gründe: , aus denen einstweilige Verfügungen aufzuheben sind, in § 399 Abs 1 EO ist keine taxative. Entscheidungstexte 1 Ob 45/52 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §391 VAEO §391 VCEO §394
Rechtssatz: Die nach § 391 Abs 2 EO bestimmte Frist für die Einbringung der Klage oder für den Antrag auf Bewilligung der Exekution ist fruchtlos verstrichen, wenn die Einbringung dem Gerichte, welches die einstweilige Verfügung bewilligt hat, nicht fristgerecht nachgewiesen wurde, falls ein Auftrag hiezu erteilt worden war, mag die Klage oder der Exekutionsantrag auch tatsächlich fristgerecht eingebracht worde... mehr lesen...
Zur Sicherung des Anspruches auf Ausfolgung eines Lastkraftwagens, den die Klägerin auf Grund ihres Eigentumsrechtes den Beklagten gegenüber geltend machte, wurde mit einstweiliger Verfügung vom 24. Jänner 1948 die Verwahrung des Lastkraftwagens angeordnet. Die Verwahrung wurde nicht vollzogen, weil der Zweitbeklagte am 3. Februar 1948 die gemäß § 391 Abs. 1 EO. festgesetzte Sicherungssumme von 22.000 S erlegte. Am 21. Mai 1948 einigten sich die Streitteile dahin, daß der Betrag von 2... mehr lesen...
Der Kläger, Distriktsarzt in F., hat gegen die Beklagte, seine Vermieterin (Hauseigentümerin), eine Klage "auf Zustimmung zur Einleitung eines Fernsprechanschlusses und einer Starkstromleitung und Leitungsverstärkung - beides zur raschen Keimfreimachung der Instrumente" - eingebracht und im Zuge des noch anhängigen Rechtsstreites einen Antrag auf Bewilligung einer einstweiligen Verfügung gestellt, die sich im Wortlaut mit dem Klagebegehren deckt. Die Beklagte, die Witwe nach dem frü... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte infolge Antrages der Kläger mit Beschluß vom 30. Dezember 1947, 11 Cg 149/47-19, die Verlängerung der ursprünglich mit Beschluß vom 22. August 1947 erlassenen und mit 1. Jänner 1948 befristeten einstweiligen Verfügungen bis längstens 1. Oktober 1948, weil der Rechtsstreit 11 Cg 149/47 noch nicht beendet sei und die Voraussetzungen noch immer gegeben seien, die für die Bewilligung der einstweiligen Verfügung maßgebend gewesen waren. Gegen diesen Beschluß er... mehr lesen...
Norm: EO §37 EEO §391 IICEO §399
Rechtssatz: Auch wenn die einstweilige Verfügung vor dem Ablaufe der gemäß § 391 Abs 1 EO gesetzten Frist infolge Rechtskraft des den gefährdeten Anspruch betreffenden Urteiles ihr Ende findet, ist sie aufzuheben; bis zur Aufhebung kann ein Dritter die Widerspruchsklage nach § 37 EO erheben. Entscheidungstexte 2 Ob 550/30 Entscheidungstext OGH 04.06.1930... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIDEO §391 IVA
Rechtssatz: Ein Erlag nach § 391 Abs 1 EO wird erst durch rechtskräftige Versagung der einstweiligen Verfügung frei. Entscheidungstexte 1 Ob 1033/28 Entscheidungstext OGH 04.12.1928 1 Ob 1033/28 SZ 10/269 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0005513 Im RIS sei... mehr lesen...
Norm: EO §391 IIIAEO §391 IIIC
Rechtssatz: Nach Ablauf der für die Wirksamkeit einer einstweiligen Verfügung gesetzten Frist darf einem Antrage, die einstweilige Verfügung wegen der vor Ablauf der Frist begangenen Verbotsübertretungen zu vollziehen, nicht Folge gegeben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 467/28 Entscheidungstext OGH 31.05.1928 2 Ob 467/28 SZ 10/184 ... mehr lesen...
Norm: EO §391 IVAEO §394
Rechtssatz: Die zur Abwendung einer einstweiligen Verfügung erlegte Geldsumme ist dem Gegner der gefährdeten Partei zurückzustellen, wenn diese die Klage nicht rechtzeitig überreicht hat. Entscheidungstexte 2 R 235/19 Entscheidungstext OGH 11.11.1919 2 R 235/19 SZ 1/75 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: EO §391 VBEO §391 VC
Rechtssatz: Der Fristbestimmung nach Abs 2 des § 391 EO kann auch durch den Nachweis der Überreichung der Klage im Auslande entsprochen werden, wenn den Urteilen des betreffenden Staates im Inlande die Vollstreckbarkeit zukommt. Unter dieser Voraussetzung entfällt bei Anhängigkeit der Klage im Ausland eine Fristerteilung nach Abs 2 des § 391 EO. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...