RS OGH 1919/11/11 2R235/19

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Veröffentlicht am 11.11.1919
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Norm

EO §391 IVA
EO §394

Rechtssatz

Die zur Abwendung einer einstweiligen Verfügung erlegte Geldsumme ist dem Gegner der gefährdeten Partei zurückzustellen, wenn diese die Klage nicht rechtzeitig überreicht hat.

Entscheidungstexte

  • 2 R 235/19
    Entscheidungstext OGH 11.11.1919 2 R 235/19
    SZ 1/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0005516

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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