Norm: EO §390 IVA
Rechtssatz: Eine Frist zum Erlag der Sicherheitsleistung kann das Gericht nicht setzen, da es den gefährdeten Parteien anheimgestellt bleiben muß, ob und wann sie die Sicherheitsleistung erlegen. Entscheidungstexte 8 Ob 39/66 Entscheidungstext OGH 15.02.1966 8 Ob 39/66 2 Ob 549/78 Entscheidungstext OGH 23.08.1978 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §390 VIUWG §24ZPO §526
Rechtssatz: Im Provisorialverfahren ist das Rekursgericht an die Beweiswürdigung des Erstgerichtes nicht gebunden (Fasching III 51; GH 1933,177, ZBl 1925/126, SZ 27/204, 3 Ob 201/52, 7 Ob 12/56 = EvBl 1956/90, 7 Ob 156/56, 7 Ob 335/56, 3 Ob 460/57 = ÖBl 1958,38, 4 Ob 354/60, 3 Ob 122/61). Entscheidungstexte 7 Ob 124/64 Entscheidungstext OGH 13.05.1964 7 ... mehr lesen...
Norm: EO §390 VIEO §402
Rechtssatz: Auferlegung einer Sicherheitsleistung durch die zweite Instanz bei Bestätigung einer EV - Revisionsrekurs zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 322/63 Entscheidungstext OGH 21.06.1963 4 Ob 322/63 1 Ob 164/69 Entscheidungstext OGH 29.08.1969 1 Ob 164/69 7 Ob 208/69... mehr lesen...
Der Kläger, ein Wiener Architekt, belangte im vorliegenden, seit 4. April 1960 anhängigen Prozeß den königlich ungarischen Leibgardefonds, vertreten durch den Stellvertretenden Präsidenten des Ministerrates der Ungarischen Volksrepublik auf Zahlung von 360.000 S s. A. auf Grund einer Provisionsvereinbarung bzw. deren angeblicher Umgehung anläßlich des Ankaufes der Liegenschaft EZ. 322, Grundbuch X., durch die Republik Österreich von der beklagten Partei. Der Kläger erwirkte auch bei P... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVEO §390 I
Rechtssatz: Beim Problem, ob eine einstweilige Verfügung ungeachtet des Ruhens des Verfahrens im Prozeß selbst verlängert werden kann, ist die Rechtslage nicht wesentlich anders, als bei der Frage der gehörigen Prozeßfortsetzung im Zusammenhang mit dem Problem der Unterbrechung der Verjährung. Es kommt also nicht darauf an, daß und wie lange der Prozeß ruht, sondern ob die gefährdete Partei beachtliche
Gründe: für ih... mehr lesen...
Mit einstweiliger Verfügung vom 9. Juli 1962 hat das Erstgericht zur Sicherung des mit der vorliegenden Klage erhobenen Anspruches auf Übertragung von 77/2930 mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung top. 18 verbundenen Anteilen an der Liegenschaft in EZ. X. an den Kläger der Beklagten verboten, diese Miteigentumsanteile zu veräußern, zu belasten und über die genannte Wohnung zu verfügen. Hiebei nahm das Erstgericht eine wenn auch nicht ausreichende Bescheinigung in der Richtung an, da... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVAEO §390 IVEEO §390 VI
Rechtssatz: Hat der Gegner der gefährdeten Partei in seinem Rekurse gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung die Antragsabweisung beantragt, ist das Rekursgericht formell berechtigt, eine Sicherheitsleistung aufzuerlegen (3 Ob 662/53, 2 Ob 103/57 ua). Auf die Vermögensverhältnisse der gefährdeten Partei kann weder bei der Auferlegung einer Kaution überhaupt noch bei der Festsetzung der Hö... mehr lesen...
Norm: EO §389 VAEO §390 IEO §390 IIIWWG §20 Abs2
Rechtssatz: Anbot an den Altmieter zu einem zu hohen Preis. Bescheinigungslast bei einstweiliger Verfügung. Entscheidungstexte 1 Ob 258/59 Entscheidungstext OGH 26.08.1959 1 Ob 258/59 JBl 1960,18 = HBZ 1960/2,3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0005374 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §390 IVCEO §390 IVDEO §402ZPO §56
Rechtssatz: Die Art der nach § 390 Abs 2 EO zu erlegenden Sicherheit bestimmt sich - im Gegensatz zu § 391 EO - nach § 56 ZPO; es entscheidet auch hier das freie Ermessen des Gerichtes. Diesem Grundsatz entspricht auch die Übernahme der Haftungserklärung einer Sparkasse im Betrage von ..... verbunden mit der Verpflichtung, jederzeit auf gerichtliche Erklärung den Betrag bei der Einbringungsstelle... mehr lesen...
Die der klagenden Partei bewilligte einstweilige Verfügung wurde vom gerichtlichen Erlag einer Sicherheitsleistung von 50.000 S abhängig gemacht. Die klagende Partei hat nun die Erklärung der Sparkasse der Stadt Innsbruck vom 30. Jänner 1959 vorgelegt, daß diese die volle Haftung als Bürge und Zahler für alle der beklagten Partei durch die einstweilige Verfügung vom 5. August 1958 eventuell verursachten Nachteile bis zum Betrag von 50.000 S übernehme und sich verpflichte, ohne die R... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z5 II5EO §390 IVAEO §390 IVD
Rechtssatz: Auferlegung einer Sicherheit, wenn durch einstweilige Verfügung dem Hauseigentümer die Vermietung eines Geschäftslokales zum Betriebe eines bestimmten Gewerbes verboten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 103/57 Entscheidungstext OGH 20.02.1957 2 Ob 103/57 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: EO §253EO §262EO §294EO §390 IVF
Rechtssatz: Auf eine Sicherheistsleistung (Kaution) kann eine Exekution nach den §§ 253 oder 262 EO nicht geführt, sondern nur der allfällige Rückforderungsanspruch nach den Bestimmungen der §§ 294 ff EO in Exekution gezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 522/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 522/56 EvBl 1957/8 S 17 ... mehr lesen...
Zu C 163/50 des Bezirksgerichtes Bad Aussee erwirkten die verpflichteten Parteien gegen Else M., Alfons W., Eugen W., Marianne K., Edith W. und Daisy Ch. (im folgenden als Beteiligte bezeichnet) die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung im Betrage von 200.000 S. Nach Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung durch den Obersten Gerichtshof stellten die Beteiligten einen Antrag auf Festsetzung des Ersatzes gemäß § 394 EO. und auf Überweisung der Kaution von 20... mehr lesen...
Norm: EO §325EO §390 IVGEO §402ZPO §56 Abs3
Rechtssatz: Mit der Bewilligung der Pfändung und Überweisung des Anspruches auf Rückzahlung der bei Gericht im Zuge eines Verfahrens zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung erlegten Sicherheit ist die gesetzmäßige Tätigkeit des Exekutionsgerichtes beendet. Es steht ihm nicht zu, über den bei Gericht erlegten Betrag zu verfügen und im Exekutionsverfahren die Ausfolgung des erlegten Betrages zu besc... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 IVA
Rechtssatz: Durch den Antrag auf Abweisung der beantragten einstweiligen Verfügung ist die Auferlegung einer höheren Sicherheitsleistung auch formell gedeckt (SZ 13/159). Entscheidungstexte 3 Ob 235/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 235/55 3 Ob 662/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 3 Ob 662/53 ... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 VIEO §397
Rechtssatz: Zum Verhältnis von Rekurs und Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Rekurs und Widerspruch wurden von verschiedenen Parteien erhoben). Entscheidungstexte 7 Ob 57/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 7 Ob 57/55 SZ 28/39 4 Ob 319/70 Entscheidungstext OGH 28.04.1970 4 Ob 319/70 ... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVAEO §390 IVDEO §390 IVE
Rechtssatz: Die Kaution dient lediglich zur Sicherstellung des dem Gegner durch die etwa sich als unberechtigt erweisende einstweilige Verfügung entstehenden Ersatzanspruches und der Kosten. Wenn die Frage, ob und in welcher Höhe durch den Vollzug der einstweiligen Verfügung ein Schaden dem Beklagten entstehen wird, gegenwärtig noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden kann, genügt die Festsetzung eine... mehr lesen...
Norm: EO §44 CEO §390 IVAEO §390 IVD
Rechtssatz: Eine Sicherheitsleistung kann nicht durch den Hinweis auf eine Gegenforderung des zur Sicherheitsleistung Verpflichteten ersetzt werden, deren Bestand nicht feststeht. Entscheidungstexte 1 Ob 381/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 1 Ob 381/54 RZ 1954/1 S 16 8 Ob 558/76 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVD
Rechtssatz: Besonderer Erhebungen über die mögliche Höhe eines der beklagten Partei erwachsenden Schadens bedarf es nicht, denn das Gericht hat die Sicherheit nach freiem Ermessen zu bestimmen. Entscheidungstexte 3 Ob 662/53 Entscheidungstext OGH 21.10.1953 3 Ob 662/53 6 Ob 366/60 Entscheidungstext OGH 30.11.1960 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §67EO §387EO §390 I
Rechtssatz: Bewilligung einer am Zustelltag der einstweiligen Verfügung (Leistung "sofort") beantragten Exekution. Entscheidungstexte 2 Ob 567/53 Entscheidungstext OGH 22.07.1953 2 Ob 567/53 SZ 26/197 1 Ob 652/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 1 Ob 652/55 3 Ob... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der betreibenden Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 16. Mai 1953 zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Unterhaltsforderung von 513 S 32 g und der am 1. Juni 1953 am Ersten eines jeden Monates fällig werdenden Unterhaltsbeiträge von je 200 S die Exekution durch Pfändung der der verpflichteten Partei zustehenden Dienstbezüge und Überweisung dieser Dienstbezüge zur Einziehung bewilligt. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag ab. Die einstweilig... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §390 IEO §390 IIINahversG §7 Abs4
Rechtssatz: Eine überhaupt nicht bescheinigte Gefährdung kann auch bei einem nicht in Geld bestehenden Anspruch nicht durch Sicherheitsleistung ersetzt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 910/52 Entscheidungstext OGH 05.11.1952 1 Ob 910/52 2 Ob 400/51 Entscheidungstext OGH 21.06.1951 2 Ob ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Klage ist der Beklagte im Betriebe der klagenden Partei vom 6. März 1951 bis 31. Jänner 1952 zur Unterstützung des Werkmeisters in der Arbeitsvorbereitung tätig gewesen. Ebenfalls mit 31. Jänner 1952 ist der ab 18. Juli 1950 als Zeichner für das Konstruktionsbüro bei der klagenden Partei tätig gewesene Hubert B. aus dem Dienst der Klägerin getreten. Anläßlich der Beendigung dieser Dienstverhältnisse haben der Beklagte und Hubert B. gegenüber der klagenden Partei di... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 VIEO §390 IEO §390 III
Rechtssatz: Zur Sicherung eines Anspruches aus einem Vertrag, der Genehmigung durch die Aussenhandelskomission unterliegt, kann eine einstweilige Verfügung auch vor Erteilung dieser Genehmigung erlassen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 62/51 Entscheidungstext OGH 31.01.1951 1 Ob 62/51 European C... mehr lesen...
Norm: EO §56 Abs2EO §390 I
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung ist nicht schon deshalb zu erlassen, weil gemäß § 56 EO die Zustimmung des Antragsgegners zu ihrer Erlassung anzunehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 623/50 Entscheidungstext OGH 12.01.1951 1 Ob 623/50 Veröff: SZ 24/11 = EvBl 1951/178 S 229 1 Ob 643/52 Entscheidungste... mehr lesen...
Der Rechtsmittelwerber hat gegen die Beklagte eine Klage auf Übergabe der streitgegenständlichen Wohnung eingebracht und damit den Antrag verbunden, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, die Wohnung an einen Dritten zu vermieten und zu übergeben. Dieser Antrag wurde der Gegnerin mit der Aufforderung zur Äußerung binnen acht Tagen bei sonstiger Annahme ihrer Zustimmung zu dem Antrage gemäß § 56 EO. zugestellt. Nachdem sich die Beklagte nicht geäußert hatte, gab das ... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ antragsgemäß das Verbot der Veräußerung und Belastung einer Liegenschaft durch einstweilige Verfügung. Es bewilligte und verfügte die "Einverleibung" des Verbotes. Die Gegnerin der gefährdeten Partei erhob gegen die Bewilligung zulässigerweise Widerspruch. Das Erstgericht hob in Stattgebung des Widerspruches die einstweilige Verfügung auf und sprach aus, daß "nach Rechtskraft dieses Aufhebungsbeschlusses das Grundbuchsgericht die Löschung des Veräußerungs- u... mehr lesen...
Während vom Erstgericht dem Antrag der gefährdeten Partei auf Erlassung der einstweiligen Verfügung unbeschränkt stattgegeben wurde, machte das Rekursgericht mit seinem vom Obersten Gerichtshof bestätigten Beschluß die Vollziehung der einstweiligen Verfügung gemäß § 390 Abs. 1 und 3 EO. vom Erlag eines Betrages von 4000 S als Sicherheit abhängig. Da die gefährdete Partei diesen Betrag nicht erlegte, wurde vom Erstgericht auf Antrag des Gegners die mit der einstweiligen Verfügung angeo... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die beklagte Partei betrieben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eine sogenannte Meisterschule); nach der Auflösung des Gesellschaftsvertrages führte die Beklagte das Unternehmen unter Benützung des vorhandenen Gesellschaftsvermögens weiter. Die Kläger brachten gegen die Beklagte eine Klage auf Teilung des Gesellschaftsvermögens ein und verbanden mit ihr den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Prozeßgericht wies den Antrag ab. Das Reku... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 24. März 1948 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von 11.666.60 S samt Anhang die Exekution durch Pfändung, Verwahrung und Verkauf bewilligt; der Vollzug erfolgte am 12. Mai 1948. Auf Grund eines auf § 42 Abs. 1 Z. 5 EO. gestützten Antrages des Verpflichteten bewilligte das Exekutionsgericht am 25. Mai 1948 die Aufschiebung, machte sie jedoch gemäß § 44 Abs. 2 Z. 1 EO. von dem Erlag einer Sicherheit von 2000 S abhängig,... mehr lesen...