Norm
EO §381 BRechtssatz
Eine überhaupt nicht bescheinigte Gefährdung kann auch bei einem nicht in Geld bestehenden Anspruch nicht durch Sicherheitsleistung ersetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0005141Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015