Norm
EO §390 IRechtssatz
Durch den Antrag auf Abweisung der beantragten einstweiligen Verfügung ist die Auferlegung einer höheren Sicherheitsleistung auch formell gedeckt (SZ 13/159).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005547Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014