Norm
EO §44 CRechtssatz
Eine Sicherheitsleistung kann nicht durch den Hinweis auf eine Gegenforderung des zur Sicherheitsleistung Verpflichteten ersetzt werden, deren Bestand nicht feststeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001877Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015