Begründung: Die Streitteile erzeugen bzw. vertreiben Zubehörteile für Autoradios. Der weitaus überwiegende Teil des von der Klägerin erzeugten Radiozubehörs wird seit Oktober 1982 unter der Bezeichnung "C***" vertrieben; die Klägerin verwendet diese Bezeichnung auch in ihren Katalogen und auf den von ihr vertriebenen Produkten. Seit 20.August 1982 enthält die Firma der Klägerin den Bestandteil "C***". Ferner ist für die Klägerin beim Österreichischen Patentamt die Wortmarke Nr. 10... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bringt alljährlich die Publikation "Handelsregister Österreich" heraus, in die sämtliche in den Handelsregistern der österreichischen Gerichte eingetragenen Unternehmen samt Auszügen aus den jeweiligen Handelsregistereintragungen über ihre Rechtsverhältnisse aufgenommen werden. Jeder Jahrgang dieser Publikation enthält auch ein Verzeichnis aller Veränderungen, die während der Drucklegung bis zu einem vor dem Jahresende liegenden Stichtag im "Zentralblatt f... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im folgenden nur Klägerin genannt) begehrte von der Erst- und der Zweitbeklagten als Gegnerinnen der gefährdeten Partei (im folgenden nur Erst- und Zweitbeklagte genannt) sowie von den Dritt- bis Sechstbeklagten die Zahlung eines Betrages von S 184.406,94 s.A. Sie behauptete, sie habe gegen die beim Handelsgericht Wien zu 7 HRB 25.127 eingetragene F*** 3130 Vermittlungsgesellschaft mbH (alt) zu 31 Cg 322/85 des Handelsgerichtes Wien ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin verschiedener Gewerbeberechtigungen, darunter jener der Gold- und Silberschmiede und Juweliere sowie des Antiquitäten- und Kunstgegenständehandels. Diese Gewerbe übt sie in Graz aus. Die Beklagte, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Hebung des Geschäftslebens, vornehmlich durch Abhaltung der regelmäßig zu bestimmten Terminen stattfindenden Grazer Frühjahrs- und Herbstmesse, ferner durch Abhaltung anderer Messen, Durchführung von Ausstellung... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der beklagten Partei trug das Erstgericht der klagenden Partei auf, binnen 6 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von S 100.000 durch Erlag baren Geldes, einer Bankgarantie, mündelsicherer Wertpapiere oder Einlagebücher zu leisten. Die klagende Partei legte eine an die beklagte Partei adressierte Bankgarantie der C***-B*** mit folgendem Wortlaut vor: "Wir haben davon Kenntnis, daß der Firma W***-B*** Inc. als klagende Partei in dem vor dem Handelsgericht Wien ..... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben mit notariellem Pachtvertrag vom 15. September 1977 eine rund 4500 m 2 große Fläche des Grundstückes 954 der Liegenschaft EZ 377 KG St. Ruprecht bis 15. Februar 1993 in Bestand genommen. Diese Fläche wurde zunächst als Lagerplatz im Rahmen der von den Klägern betriebenen Autoverwertung verwendet. Mit notariellem Pachtvertrag vom 19. August 1980 wurde dann diese Fläche von den Klägern für die Zeit vom 15. Dezember 1980 bis zum 15. Februar 1993 an die B... mehr lesen...
Begründung: Das seit November 1980 zwischen den Parteien anhängige Ehescheidungsverfahren, das seit 16. April 1986 ruht, wurde auf beiderseitige Eheverfehlungen und auf Ehebruch gestützt. Den mit der Klage verbundenen Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zur Sicherung ihres Anspruches auf Aufteilung des Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse und ihres Unterhaltsanspruches auf den dem Gegner der gefährdeten Partei gehörenden Liegenschaften EZ 173 KG Leibsdorf,... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Beklagten trug das Erstgericht der Klägerin auf, binnen 4 Wochen eine Prozeßkostensicherheit von 800.000 S zu erlegen. Die Klägerin legte innerhalb der gewährten Frist einen an das Handelsgericht Wien gerichteten Haftungsbrief der Sparkasse Bad Ischl vor, der folgenden Wortlaut hat: "Wir sind davon in Kenntnis, daß Herr Dr. Alex A***, Rechtsanwalt, Esplanade 12, 4820 Bad Ischl, für die Firma A*** D*** Corporation Limited, Viktoria, Mahe, Seychellen, als ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. In der Tagsatzung vom 13.11.1985 beantragte die Beklagte die Bewilligung eines einstweiligen Unterhalts von monatlich S 35.000,-- ab Antragstag. Der Kläger sprach sich gegen diesen Antrag aus. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Es nahm als bescheinigt an, daß die Beklagte als Textilkaufmann im Jahre 1985 kein nachweisbares Einkommen erzielt habe. Der Kläger habe sie weder während der aufrecht... mehr lesen...
Begründung: Mit Bestellungen vom 14.September 1983, Nr. 1351/0055/A, vom 15. September 1983, Nr. 1351/0056/A, vom 25.Oktober 1983, Nr. 7334/0025/A, vom 25.November 1983, Nr. 1351/0058/A, vom 3.Jänner 1984, Nr. 1355/0033/A, vom 20.Jänner 1985, Nr. 1533.0002/A und vom 11. Februar 1985, Nr. 1533/0001/A erteilte die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: beklagte Partei) der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden: klagende Partei) den Auftrag zur Li... mehr lesen...
Begründung: Das Wahlkind des Gegners beantragte, diesem mittels einstweiliger Verfügung die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung seiner Liegenschaft EZ 90100 Grundbuch Neustift zu verbieten, weil er sich bei Abschluß des Pachtvertrages am 21.3.1982 bereit erklärt habe, nach Beendigung des Pachtverhältnisses mit dem 31.5.1986 diesen geschlossenen Hof an die gefährdete Partei durch bäuerliche übergabe zu übertragen. Diese Zusage habe der Antragsteller angenommen. Der Gegner habe am... mehr lesen...
Begründung: Mit der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 9. April 1985 (ON 2 dA) wurde dem Antragsgegner antragsgemäß untersagt, die von der gefährdeten Partei bei der C, Bank für Oberösterreich und Salzburg, Filiale D, am 27.5.1982 bestellte Bankgarantie über 248.974,-- S ganz oder teilweise in Anspruch zu nehmen und auf Grund dieser Bankgarantie von diesem Institut Gelder zu beheben (Punkt 1.) und der C, Bank für Oberösterreich und Salzburg, Filiale D, untersagt, auf Grun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift 'Festspiel Illustrierte', welche seit 1982 alljährlich zu den Salzburger Festspielen erscheint und auch inhaltlich dieser Veranstaltung gewidmet ist. Der Beklagte war bis 1983 als Mitarbeiter bzw. Chefredakteur bei der Klägerin beschäftigt. Seit 1984 ist er Medieninhaber und Herausgeber der in diesem Jahr erstmals erschienenen Zeitschrift 'Festspiele Salzburg'. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unterlas... mehr lesen...
Begründung: Maria B, die Mutter der Streitteile, ist am 22.10.1983 verstorben. Zu ihren Erben sind auf Grund des Testamentes vom 19.9.1983 der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) und die beiden mj. Kinder der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin) je zu einem Drittel berufen. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 25.1.1981 hatte Maria B ihre gesamten Liegenschaften dem Beklagten geschenkt. Eine dieser Liegenschaften sche... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Kläger) hat von der Beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Beklagten) am 8.10.1984 die dieser gehörenden insgesamt 1075/6040- Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 844 KG Josefstadt, mit denen das Wohnungseigentum an den Geschäftslokalen top.Nr. 31 bis 33 verbunden ist, um 930.000 S gekauft. Dieser Kaufschilling wurde vom Kläger beim Vertragserrichter, dem Notar Dr. ZAMPA, treuhändig erlegt. Beide... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten und Gegners der gefährdeten Parteien Rudolf B sen. verpflichtete sich am 23.1.1984 in einem zu 5 Cg 44/79 des Landesgerichtes Salzburg abgeschlossenen Vergleich den klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) die Grundstücke 516/1 Weide, 516/2 Wald und 517 Wiese der KG Eben im Pongau unter Mitübertragung von Dienstbarkeiten und sonstigen Lasten in der Weise zu übereignen, daß die Grundstücke vom Gutsbestand der EZ 274 KG Eben im Pong... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien begehrten unter anderem von der beklagten Partei, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs auf der Umhüllung oder Verpackung der von ihr vertriebenen Waren Hinweise anzubringen, aus denen sich die Herkunft dieser Waren von der erstklagenden Partei ergibt, sofern die betreffenden Waren nicht tatsächlich von der erstklagenden Partei angeschafft oder in Verkehr gebracht wurden. In eventu begehrten sie, die beklagte Parte... mehr lesen...
Begründung: Der (frühere Erst-) Kläger ist - ebenso wie der frühere Zweit- und Drittkläger, welche nach Entscheidung des Rekursgerichtes die von ihnen gegen die erst- bis neuntbeklagten Parteien ebenfalls erhobene, gleichlautende Klage zurückgezogen haben - nach seiner Behauptung Mitglied der Landesgruppe Wien des Österreichischen Wirtschaftsbundes (ÖWB) und Obmann der Bezirksgruppe Wieden des ÖWB und damit Mitglied der Bezirksgruppenleitung dieser Bezirksgruppe. Die neuntbeklagte... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 VIEO §396
Rechtssatz: Ist eine einstweilige Verfügung wegen Ablaufs der Frist des § 396 EO erloschen und ändert das Rekursgericht den die Teilabweisung - und damit andere Ansprüche - betreffenden Teil des erstgerichtlichen Beschlusses dahin ab, daß es eine einstweilige Verfügung hinsichtlich weiterer Ansprüche (hier: Werbeaussagen) erläßt, hat es damit nicht die - gar nicht mehr rechtswirksam bestehende - einstweilige Ver... mehr lesen...
Norm: EO §390 VIEO idF ZVN 1983 §402 Abs2ZPO §502 Abs4 Z2 H III2
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist zulässig, wenn Verfahrensgegenstand nicht nur die Frage, ob die der gefährdeten Partei auferlegte Sicherheitsleistung erhöht werden soll, sondern der Fortbestand der zur Sicherung eines behaupteten, S 300.000,-- übersteigenden Geldanspruches bewilligten Verwahrung beweglicher körperlicher Sachen und Hinterlegung von Geld in dem zur Deckung des b... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVEEO §390 VIZPO §502 Abs4 Z1 H III2
Rechtssatz: Die Frage einer nachträglichen Herabsetzung - und damit einer teilweisen Freigabe - der von der gefährdeten Partei gemäß § 390 EO erlegten Sicherheit ist eine im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 319/84 Entscheidungstext OGH 20.03.1984 4 Ob 319/84 JBl 1985,303 ... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVEEO §390 VIZPO §500 Abs2 Z1 und 3 IIB1
Rechtssatz: Geht es um die Frage einer nachträglichen Herabsetzung - und damit einer teilweisen Freigabe - der von der gefährdeten Partei gemäß § 390 EO erlegten Sicherheit, somit darum, ob auch dieser Teilbetrag weiterhin als Sicherheit für allfällige Nachteile haften soll, besteht der Streitgegenstand, über den das Rekursgericht entschieden hat, nicht ausschließlich in einem Geldbetrag; d... mehr lesen...
Die Beklagte erzeugt und vertreibt Zahnpflegemittel, darunter ein als "ACT-Mundspülung" bezeichnetes, rotgefärbtes Mundwasser. Sie bringt dieses Produkt in einer Plastikflasche auf den Markt, welche ebenso wie der von ihr angebrachte Zettelanhänger (ua.) den Aufdruck "ACT MUNDSPÜLUNG hilft bei der Vorbeugung GEGEN KARIES" trägt. Die weißen Buchstaben dieser Aufschrift heben sich auf dem Untergrund des roten Flascheninhalts und dem gedeckt roten Untergrund des Anhängers deutlich ab; au... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den Rekursen der Beklagten Folge gegeben und die Anträge der Klägerin, infolge Aufhebung der einstweiligen Verfügungen gemäß § 399 Abs. 1 Z 3 EO die von ihr (im Verfahren 17 Cg 173/80) am 15. 12. 1980 und (im Verfahren 17 Cg 172/80) am 10. 3. 1981 vorgelegten Bankgarantien der A-Bank vom 9. 12. 1980 über 1 Mio. S und vom 2. 3. 1981 über 100 000 S freizugeben und zu Handen ihres ausgewiesenen Vertreters zurückzustellen, abgew... mehr lesen...
Im Verfahren 17 Cg 173/80 verbot das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der Klägerin auf Unterlassung von Patentverletzungen mit einstweiliger Verfügung vom 27. 11. 1980 der Beklagten K-GesmbH das Feilhalten und Vertreiben von Bohrern, die für bestimmte, im Spruch: des Beschlusses näher bezeichnete Bohrhämmer geeignet sind. Der Klägerin wurde aufgetragen, für alle der Beklagten durch die einstweilige Verfügung verursachten Nachteile durch gerichtlichen Erlag von 1 Mio. S Sicherhe... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVFZPO §56
Rechtssatz: Wird eine vom Gericht der gefährdeten Partei gemäß § 390 EO auferlegten Sicherheit durch Vorlage einer Bankgarantie geleistet, in der das Kreditinstitut die Verpflichtung übernimmt, einen bestimmten Betrag nach Erhalt eines rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses ohne Prüfung des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses bei Gericht zu erlegen, dann kann schon nach der besonderen Rechtsnatur dieser Sicherheit ein g... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der eheliche Sohn des am 17. Dezember 1979 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. Ekkehard S*****. Das Verlassenschaftsverfahren ist beim Bezirksgericht Innsbruck anhängig (3 A 378/80). Die Witwe des Verstorbenen, hat auf Grund des erblasserischen Testamentes die Erbserklärung abgegeben. Das vom Kläger erhobene Klagebegehren, auf Grund des Gesetzes stünde ihm das Erbrecht zum Nachlass seines Vaters zu, wurde rechtskräftig abgewiesen. Der Kläger begehrte mit der v... mehr lesen...
Norm: EO §390 IEO §390 IVA
Rechtssatz: Daß aus Anlaß eines erhobenen Widerspruches die einstweilige Verfügung auch nur in der Weise abgeändert werden kann, daß sie von einer Sicherheit abhängig gemacht wird, entspricht herrschender Auffassung. Entscheidungstexte 3 Ob 641/82 Entscheidungstext OGH 10.11.1982 3 Ob 641/82 European Case Law Ide... mehr lesen...
Norm: EO §390 IVFEO §398 Abs2EO §400ZPO §56 Abs3
Rechtssatz: Aus § 400 EO läßt sich nicht ableiten, daß das gemäß §§ 78, 402 EO, § 56 Abs 3 ZPO erworbene Pfandrecht an der bei Gericht erlegten Sicherheit (§§ 390 und 398 Abs 2 EO) durch bloßen Ablauf der 14 tägigen Frist erloschen sein sollte, falls innerhalb dieser Frist kein Antrag gemäß § 394 EO gestellt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 674/82... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer der im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg protokollierten Firma A GesmbH. Er brachte vor, die Streitteile seien Gesellschafter dieser Gesellschaft mit einem Geschäftsanteil von 60 000 S (beklagte Partei) und 40 000 S (klagende Partei). Der Beklagte sei der einzige Geschäftsführer der GesmbH. Beide Streitteile hätten ihre Geschäftsanteile im Rahmen eines Treuhandverhältnisses zu Alois W erworben. Alois W hab... mehr lesen...