Norm
EO §390 IVARechtssatz
Hat der Gegner der gefährdeten Partei in seinem Rekurse gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung die Antragsabweisung beantragt, ist das Rekursgericht formell berechtigt, eine Sicherheitsleistung aufzuerlegen (3 Ob 662/53, 2 Ob 103/57 ua). Auf die Vermögensverhältnisse der gefährdeten Partei kann weder bei der Auferlegung einer Kaution überhaupt noch bei der Festsetzung der Höhe des Kautionsbetrages Rücksicht genommen werden (vgl 2 Ob 103/57).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0005496Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015