Norm
EO §390 IRechtssatz
Zum Verhältnis von Rekurs und Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung (Rekurs und Widerspruch wurden von verschiedenen Parteien erhoben).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0005538Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015