Norm: EO §18 Z1EO §39 IVAEO §39 IVEEO §87
Rechtssatz: Die Einstellung der Exekution durch zwangsweise Einverleibung eines Simultanpfandrechtes kann nur das Exekutionsgericht und nicht ein bloßes Buchgericht vornehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 13/68 Entscheidungstext OGH 14.02.1968 3 Ob 13/68 EvBl 1968/309 S 496 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: EO §39 I
Rechtssatz: Ein bereits beendetes Exekutionsverfahren kann nicht mehr eingestellt werden (vgl SZ 24/3 und 197; EvBl 1960, 260). (Hier: zwangsweise begründetes Pfandrecht bereits gelöscht). Entscheidungstexte 3 Ob 57/67 Entscheidungstext OGH 17.05.1967 3 Ob 57/67 EvBl 1968/79 S 136 3 Ob 260/75 Entscheidungstext OGH 09.12.... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVGZPO §226 IV
Rechtssatz: Wenn der Betreibende noch vor Exekutionsbewilligung ganz allgemein die Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 6 EO beantragt, ohne die Exekution etwa auf Kosten einzuschränken, so kommt dies einer Rückziehung des Antrages gleich. Keine Kosten. Entscheidungstexte 3 Ob 17/67 Entscheidungstext OGH 22.02.1967 3 Ob 17/67 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVGZPO §226 IV
Rechtssatz: Wenn der Betreibende noch vor Exekutionsbewilligung ganz allgemein die Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 6 EO beantragt, ohne die Exekution etwa auf Kosten einzuschränken, so kommt dies einer Rückziehung des Antrages gleich. Keine Kosten. Entscheidungstexte 3 Ob 17/67 Entscheidungstext OGH 22.02.1967 3 Ob 17/67 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IVBEO §39 IVEEO §56 Abs2
Rechtssatz: Ungeachtet der Tatsache, dass der nicht bei der Tagsatzung erschienene Gegner als dem Antrag zustimmend anzusehen ist, hat das Gericht bei der Entscheidung über einen Einstellungsantrag dessen gesetzliche
Begründung: zu prüfen (GlUNF 1039). Entscheidungstexte 3 Ob 46/66 Entscheidungstext OGH 04.05.1966 3 Ob 46/66 EvBl 1966/409 S 522 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 KEO §36 AbEO §39 IEO §39 IIIAEO §39 IVE
Rechtssatz: Eine Oppositionsklage nach § 35 EO setzt einen gültigen Titel und den gänzlichen oder teilweisen Wegfall des Anspruches aus diesem Titel wegen nachträglich eingetretener Tatsachen voraus. Niemals kann das rechtsunwirksame Zustandekommen des Titels Gegenstand eines Oppositionsstreites sein. Die Prüfung dieser Frage ist auf Grund einer der im § 39 Z 1 EO erwähnten Klagen möglich, di... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §39 IEO §39 IVEEO §65
Rechtssatz: Der OGH hat bereits in der Entscheidung SZ 6/346 ausgesprochen, daß im Falle der Aufhebung einer in erster Instanz bewilligten Exekution alle folgenden Exekutionsakte aufgehoben werden müssen, weil diesen Exekutionsakten jede Grundlage entzogen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 446/60 Entscheidungstext OGH 29.11.1960 3 Ob 446/60 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IVEEO §249EO §251EO §252
Rechtssatz: Wird nach Verwertung einer beweglichen körperlichen Sache ein Ausscheidungsantrag gestellt, so ist nach dem Zeitpunkt der Pfändung zu entscheiden, ob die Sache auszuscheiden gewesen wäre; nach dem Ergebnis dieser Entscheidung ist zu beurteilen, ob es sich bei dem Verkaufserlös um einen Verteilungserlös handelt oder nicht. Entscheidungstexte 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §39 Z5 IIIDEO §39 Z5 IVEEO §39 Z5 IVGEO §43EO §75
Rechtssatz: Das Erlöschen des Anspruches ist nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsache wirksam wurde. Es ist daher möglich, daß eine Exekutionsbewilligung im Zeitpunkt der Bewilligung begründet war und erst durch die später eintretende Tatsache, die den Anspruch aufhebt oder hemmt, unzulässig wird. In einem solchen Fall kann die ... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §39 Z5 IIIDEO §39 Z5 IVEEO §39 Z5 IVGEO §43EO §75
Rechtssatz: Das Erlöschen des Anspruches ist nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsache wirksam wurde. Es ist daher möglich, daß eine Exekutionsbewilligung im Zeitpunkt der Bewilligung begründet war und erst durch die später eintretende Tatsache, die den Anspruch aufhebt oder hemmt, unzulässig wird. In einem solchen Fall kann die ... mehr lesen...
Begründung: Folgender Sachverhalt steht aufgrund der Akten E 7498/59 des Landesgerichtes Wels und 4 a Cg 82/59 des Kreisgerichtes Wels fest: Am 9. 10. 1959 langte beim Erstgericht der Antrag der betreibenden Partei auf Pfändung und Überweisung an Zahlungs Statt des Anspruches auf dasjenige, das der verpflichteten Partei als Überschuss aus der laufenden Rechnung gegen vier namentlich angeführte Bankinstitute zukommt. Als Exekutionstitel lag dem Antrag der Beschluss des Oberlandesgeri... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §39 IIEO §39 IVEEO §316
Rechtssatz: Die Einstellung einer Forderungsexekution nach Überweisung an Zahlungsstatt ist nicht möglich und nicht zulässig, weil die Exekution mit der Überweisung an Zahlungsstatt beendet ist. Entscheidungstexte 3 Ob 28/60 Entscheidungstext OGH 23.02.1960 3 Ob 28/60 EvBl 1960/260 S 440 = JBl 1960,567 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IIIHEO §39 Z8 IVG
Rechtssatz: § 39 Z 8 EO bezieht sich nur auf die Kosten des einzustellenden Exekutionsverfahrens, nicht aber auf andere Exekutionskosten. Entscheidungstexte 3 Ob 450/59 Entscheidungstext OGH 11.11.1959 3 Ob 450/59 JBl 1960,303 3 Ob 186/83 Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 186/83 Auch; EvBl 1984... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IIIHEO §39 Z8 IVG
Rechtssatz: § 39 Z 8 EO bezieht sich nur auf die Kosten des einzustellenden Exekutionsverfahrens, nicht aber auf andere Exekutionskosten. Entscheidungstexte 3 Ob 450/59 Entscheidungstext OGH 11.11.1959 3 Ob 450/59 JBl 1960,303 3 Ob 186/83 Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 186/83 Auch; EvBl 1984... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IEO §39 Z8 IIEO §39 Z8 IIIH
Rechtssatz: Nach § 39 Z 8 EO können nur Exekutionen wegen Geldforderungen eingestellt werden. Eine Räumungsexekution kann daher gemäß dieser Bestimmung nicht zur Einstellung gebracht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 154/59 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 3 Ob 154/59 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IEO §39 Z8 IIEO §39 Z8 IIIH
Rechtssatz: Nach § 39 Z 8 EO können nur Exekutionen wegen Geldforderungen eingestellt werden. Eine Räumungsexekution kann daher gemäß dieser Bestimmung nicht zur Einstellung gebracht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 154/59 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 3 Ob 154/59 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IIIHEO §39 Z8 IVBEO §39 Z8 IVCEO §39 Z8 IVG
Rechtssatz: 1. Das Exekutionsverfahren soll nur der Befriedigung des Gläubigers dienen, nicht aber ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen. 2. Die Voraussetzung des § 39 Z 8 EO ist jederzeit bis zur Durchführung der Verwertung auf Antrag oder von Amts wegen zu prüfen. 3. Entscheidend ist für die Einstellung nur, ob das konkrete Verfahren ein die Kosten übersteigendes Erträg... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IIIHEO §39 Z8 IVBEO §39 Z8 IVCEO §39 Z8 IVG
Rechtssatz: 1. Das Exekutionsverfahren soll nur der Befriedigung des Gläubigers dienen, nicht aber ein Druckmittel gegen den Verpflichteten darstellen. 2. Die Voraussetzung des § 39 Z 8 EO ist jederzeit bis zur Durchführung der Verwertung auf Antrag oder von Amts wegen zu prüfen. 3. Entscheidend ist für die Einstellung nur, ob das konkrete Verfahren ein die Kosten übersteigendes Erträg... mehr lesen...
Norm: EO §37 DEO §39 IVBEO §39 IVC
Rechtssatz: Bei Forderungspfändungen ist ein Widerspruch Dritter möglich. Zum Antrag auf Einstellung ist lediglich der Betreibende oder Verpflichtete berechtigt, nicht aber ein Dritter, etwa der Zessionar. Solange der betreibende Gläubiger formell die Exekution betreibt, ist er zur Widerspruchsklage passiv legitimiert, auch wenn er materiell nicht mehr der Berechtigte ist (mittlerweilige Zession). ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IEO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVEEO §39 Z6 IVFEO §200 Z3
Rechtssatz: 1. Der Antrag auf Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 6 EO kommt einem Abstehen von der Fortsetzung des Verkaufsverfahrens gleich. Daher kann der betreibende Gläubiger, der zur Hereinbringung der nämlichen Forderung neuerliche Exekution beantragt, vor Ablauf eines halben Jahres seit der Einstellung einen Verkauf desselben Exekutionsobjektes nicht beantragen. Das gilt für ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IEO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVEEO §39 Z6 IVFEO §200 Z3
Rechtssatz: 1. Der Antrag auf Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 6 EO kommt einem Abstehen von der Fortsetzung des Verkaufsverfahrens gleich. Daher kann der betreibende Gläubiger, der zur Hereinbringung der nämlichen Forderung neuerliche Exekution beantragt, vor Ablauf eines halben Jahres seit der Einstellung einen Verkauf desselben Exekutionsobjektes nicht beantragen. Das gilt für ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z1 IIIAZPO §542
Rechtssatz: Keine rechtskräftige Beseitigung des Exekutionstitels und daher keine Einstellung des Exekutionsverfahrens, wenn im Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage ein Beschluß nach § 542 Abs 1 ZPO gefaßt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 356/56 Entscheidungstext OGH 08.08.1956 3 Ob 356/56 Veröff: EvBl 1957/25 S 43 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z1 IIIAZPO §542
Rechtssatz: Keine rechtskräftige Beseitigung des Exekutionstitels und daher keine Einstellung des Exekutionsverfahrens, wenn im Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage ein Beschluß nach § 542 Abs 1 ZPO gefaßt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 356/56 Entscheidungstext OGH 08.08.1956 3 Ob 356/56 Veröff: EvBl 1957/25 S 43 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVEEO §39 Z6 IVGEO §40 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Einstellung der Exekution nach § 39 Z 6 EO oder nach § 40 EO. Verweisung auf den Rechtsweg nach § 40 Abs 2 EO als Teilerfolg des Verpflichteten (Kostenentscheidung). Entscheidungstexte 1 Ob 182/56 Entscheidungstext OGH 28.03.1956 1 Ob 182/56 European Case L... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVEEO §39 Z6 IVGEO §40 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Einstellung der Exekution nach § 39 Z 6 EO oder nach § 40 EO. Verweisung auf den Rechtsweg nach § 40 Abs 2 EO als Teilerfolg des Verpflichteten (Kostenentscheidung). Entscheidungstexte 1 Ob 182/56 Entscheidungstext OGH 28.03.1956 1 Ob 182/56 European Case L... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs2EO §39 Z2 IVCEO §39 Z2 IVDEO §39 Z2 IVEKO §12 Abs2
Rechtssatz: Keine amtswegige Exekutionseinstellung, wenn auf Grund eines gemäß § 12 Abs 1 KO erloschenen Absonderungsrechtes ein Verwertungsverfahren bereits im Zuge ist. Entscheidungstexte 3 Ob 591/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 591/55 EvBl 1956/259 S 470 3 Ob 310/... mehr lesen...
Norm: AO §12 Abs2EO §39 Z2 IVCEO §39 Z2 IVDEO §39 Z2 IVEKO §12 Abs2
Rechtssatz: Keine amtswegige Exekutionseinstellung, wenn auf Grund eines gemäß § 12 Abs 1 KO erloschenen Absonderungsrechtes ein Verwertungsverfahren bereits im Zuge ist. Entscheidungstexte 3 Ob 591/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 591/55 EvBl 1956/259 S 470 3 Ob 310/... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IIIHEO §341
Rechtssatz: Keine Abweisung eines Antrages auf Zwangsverpachtung eines Unternehmens, weil ein die Kosten der Zwangsverpachtung übersteigender Ertrag nicht erwartet werden könne. Entscheidungstexte 2 Ob 645/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 2 Ob 645/55 EvBl 1956/59 S 102 2 Ob 61/56 Entscheidungstext OGH 10.... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z8 IIIHEO §341
Rechtssatz: Keine Abweisung eines Antrages auf Zwangsverpachtung eines Unternehmens, weil ein die Kosten der Zwangsverpachtung übersteigender Ertrag nicht erwartet werden könne. Entscheidungstexte 2 Ob 645/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 2 Ob 645/55 EvBl 1956/59 S 102 2 Ob 61/56 Entscheidungstext OGH 10.... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIIHEO §39 IVBEO §39 IVC
Rechtssatz: Ein vorliegender Einstellungsgrund ist nur dann zu beachten, wenn er von einer hiezu berechtigten Partei geltend gemacht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 381/55 Entscheidungstext OGH 15.06.1955 1 Ob 381/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0001040 ... mehr lesen...