RS OGH 1960/2/23 3Ob28/60

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Veröffentlicht am 23.02.1960
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Norm

EO §39 I
EO §39 II
EO §39 IVE
EO §316

Rechtssatz

Die Einstellung einer Forderungsexekution nach Überweisung an Zahlungsstatt ist nicht möglich und nicht zulässig, weil die Exekution mit der Überweisung an Zahlungsstatt beendet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0001066

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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