Norm
EO §39 IRechtssatz
Die Einstellung einer Forderungsexekution nach Überweisung an Zahlungsstatt ist nicht möglich und nicht zulässig, weil die Exekution mit der Überweisung an Zahlungsstatt beendet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0001066Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2012