Norm: EO §10a AEO §39 Z5 IEO §39 Z5 IIEO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVCEO §39 Z5 IVE
Rechtssatz: Wenn zuerst die Exekution wegen vollständiger Abdeckung jedes Rückstandes auf die laufenden Unterhaltsraten eingeschränkt wurde und in einem zweiten Beschluß die Aufhebung der Exekutionsbewilligung "zur Sicherstellung laufender Unterhaltsraten" erfolgt, so liegt zwar kein Fall der Einstellung der Exekution nach § 39 EO vor, doch ist nicht zu verkennen, da... mehr lesen...
Norm: EO §10a AEO §39 Z5 IEO §39 Z5 IIEO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVCEO §39 Z5 IVE
Rechtssatz: Wenn zuerst die Exekution wegen vollständiger Abdeckung jedes Rückstandes auf die laufenden Unterhaltsraten eingeschränkt wurde und in einem zweiten Beschluß die Aufhebung der Exekutionsbewilligung "zur Sicherstellung laufender Unterhaltsraten" erfolgt, so liegt zwar kein Fall der Einstellung der Exekution nach § 39 EO vor, doch ist nicht zu verkennen, da... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 1. Juni 1953, 4 E 5268/53, die Fahrnisexekution zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 3605 S samt Nebengebühren. Die Pfändung unterblieb mangels pfändbarer Gegenstände. Mit Beschluß des Rekursgerichtes vom 21. September 1953, 1 R 521/53- 5, wurde infolge Rekurses der betreibenden Partei der erstgerichtliche Beschluß vom 5. August 1953, ONr. 2, womit ein Antrag der betreibenden Partei, dem Verpflichteten den Offenbarungseid a... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 1. Juni 1953, 4 E 5268/53, die Fahrnisexekution zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 3605 S samt Nebengebühren. Die Pfändung unterblieb mangels pfändbarer Gegenstände. Mit Beschluß des Rekursgerichtes vom 21. September 1953, 1 R 521/53- 5, wurde infolge Rekurses der betreibenden Partei der erstgerichtliche Beschluß vom 5. August 1953, ONr. 2, womit ein Antrag der betreibenden Partei, dem Verpflichteten den Offenbarungseid a... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVCEO §39 Z6 IVEEO §40
Rechtssatz: Bei der Einstellung einer Exekution nach § 39 Z 6 EO aus einem anderen Grunde als wegen Befriedigung bleibt die Exekutionsbewilligung nicht aufrecht. (vgl auch SZ 19/215) Entscheidungstexte 1 Ob 401/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 1 Ob 401/54 Veröff: SZ 27/185 = JBl 1954,594 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z6 IIIFEO §39 Z6 IVCEO §39 Z6 IVEEO §40
Rechtssatz: Bei der Einstellung einer Exekution nach § 39 Z 6 EO aus einem anderen Grunde als wegen Befriedigung bleibt die Exekutionsbewilligung nicht aufrecht. (vgl auch SZ 19/215) Entscheidungstexte 1 Ob 401/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 1 Ob 401/54 Veröff: SZ 27/185 = JBl 1954,594 ... mehr lesen...
Die Verpflichtete beantragte die Einstellung der bewilligten Zwangsverwaltung ihres gepfändeten Apothekergewerbes nach § 39 Z. 5 EO., weil die Forderung der betreibenden Partei gepfändet und zur Einziehung überwiesen worden sei. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil nach § 39 Z. 5 EO. die Exekution unter Aufhebung aller bisher vollzogenen Exekutionsakte nur dann einzustellen sei, wenn durch rechtskräftige Entscheidung die Exekution für unzulässig erklärt wurde. Das Rekursger... mehr lesen...
Die Verpflichtete beantragte die Einstellung der bewilligten Zwangsverwaltung ihres gepfändeten Apothekergewerbes nach § 39 Z. 5 EO., weil die Forderung der betreibenden Partei gepfändet und zur Einziehung überwiesen worden sei. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab, weil nach § 39 Z. 5 EO. die Exekution unter Aufhebung aller bisher vollzogenen Exekutionsakte nur dann einzustellen sei, wenn durch rechtskräftige Entscheidung die Exekution für unzulässig erklärt wurde. Das Rekursger... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVCEO §39 Z5 IVEEO §40EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: In der Überweisung der gepfändeten Forderung liegt keine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Exekution, sondern nur eine Tatsache, welche die Durchsetzung des Anspruches seitens des Überweisungsschuldners solange ausschließt, als die Pfändung aufrecht besteht. Diese Tatsache berechtigt nicht zu einem Antrag nach § 40 EO oder zur amtswegigen Einstellung der ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVCEO §39 Z5 IVEEO §40EO §294 M4EO §308 A
Rechtssatz: In der Überweisung der gepfändeten Forderung liegt keine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Exekution, sondern nur eine Tatsache, welche die Durchsetzung des Anspruches seitens des Überweisungsschuldners solange ausschließt, als die Pfändung aufrecht besteht. Diese Tatsache berechtigt nicht zu einem Antrag nach § 40 EO oder zur amtswegigen Einstellung der ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §39 IIIHEO §65
Rechtssatz: Dadurch, daß eine bereits eingestellte Exekution nochmals eingestellt wird (was schon deshalb unmöglich ist, weil ja dann ein einzustellendes Verfahren nicht mehr existiert) kann die betreibende Partei nicht beschwert sein. Entscheidungstexte 1 Ob 94/54 Entscheidungstext OGH 28.04.1954 1 Ob 94/54 ... mehr lesen...
Zu E 593/51 und E 594/51 des Bezirksgerichtes Neumarkt wurde am 17. Dezember 1951 die Forderungsexekution zur Hereinbringung von vollstreckbaren Forderungen geführt. Die Zahlungs- und Einziehungsverbote wurden zugestellt. Am 14. Jänner 1952 wurde die Überweisung einer der gepfändeten Forderungen bewilligt. Am 15. Jänner 1952 wurde über das Vermögen des Verpflichteten der Konkurs eröffnet. Auf Antrag des Masseverwalters wurde mit Beschluß vom 4. Februar 1952 das Verwertungsverfahren ei... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §39 Z5 IVEEO §308KO §12
Rechtssatz: Ein Überweisungsbeschluß hinsichtlich einer gepfändeten Forderung, an der das Pfandrecht gemäß § 12 KO erloschen ist und der erst nach Konkurseröffnung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde, ist unwirksam und vom Exekutionsgericht aufzuheben. Entscheidungstexte 3 Ob 314/52 Entscheidungstext OGH 04.06.1952 3... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §39 Z5 IVEEO §308KO §12
Rechtssatz: Ein Überweisungsbeschluß hinsichtlich einer gepfändeten Forderung, an der das Pfandrecht gemäß § 12 KO erloschen ist und der erst nach Konkurseröffnung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde, ist unwirksam und vom Exekutionsgericht aufzuheben. Entscheidungstexte 3 Ob 314/52 Entscheidungstext OGH 04.06.1952 3... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIEO §39 IIIAEO §39 IIIBEO §39 IIICEO §39 IIIEEO §39 IIIFEO §39 IIIGEO §376
Rechtssatz: § 39 EO gilt für Exekution zur Sicherstellung nur insoweit, als nicht in den §§ 370 ff EO etwas anders bestimmt ist; die Bestimmungen des § 39 Abs 1 Z 1 - 5 EO werden durch § 376 Abs 1 Z 3 EO und des § 39 Abs 1 Z 7 EO durch § 37 Abs 1 Z 1 EO ersetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 143/52 Entsche... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §39 IIEO §328
Rechtssatz: Eine Exekution nach § 328 EO ist auch dann zulässig, wenn der Verpflichtete schon bücherlicher Eigentümer der unbeweglichen Sache ist, da diese Exekution nicht nur einen Anspruch der verpflichteten Partei auf Übertragung des Eigentums sondern auch auf Übergabe einer Liegenschaft betreffen kann. War der Anspruch der verpflichtetn Partei auf Übergabe im Zeitpunkt der Exekutionsbewilligung bereits erfüllt... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf § 35 EO. gestützte Klage mit der Begründung: abgewiesen, daß die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung mit der Eintragung des Pfandrechtes im Grundbuch abgeschlossen und beendet sei und daß nachher Tatsachen, die den Anspruch aufheben oder hemmen, nur mit einer Klage auf Einwilligung in die Löschung geltend gemacht werden können. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Erstgerichtes aufgehoben und die Sache an dieses mit Rechtskraftvorbehalt zu... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §87EO §96
Rechtssatz: Auch bei der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung ist das Exekutionsverfahren erst mit der Einstellung beendet. Entscheidungstexte 2 Ob 191/51 Entscheidungstext OGH 27.07.1951 2 Ob 191/51 Veröff: SZ 24/197 1 Ob 597/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 1 Ob 597/51 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erließ gegen den wegen außerehelicher Vaterschaft und Unterhaltsleistung belangten, von der ersten Streitverhandlung ausgebliebenen Beklagten ein Versäumungsurteil, da ein mit dem Namen des Beklagten unterfertigter Rückschein vorlag. Tatsächlich war der Rückschein von der Gattin des Beklagten unterschrieben worden, da dieser eine Vollmacht folgenden Inhaltes ausgestellt hatte: "Meine Frau Maria L. ist berechtigt, sämtliche an mich gerichtete Post zu übernehmen." Da... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erließ gegen den wegen außerehelicher Vaterschaft und Unterhaltsleistung belangten, von der ersten Streitverhandlung ausgebliebenen Beklagten ein Versäumungsurteil, da ein mit dem Namen des Beklagten unterfertigter Rückschein vorlag. Tatsächlich war der Rückschein von der Gattin des Beklagten unterschrieben worden, da dieser eine Vollmacht folgenden Inhaltes ausgestellt hatte: "Meine Frau Maria L. ist berechtigt, sämtliche an mich gerichtete Post zu übernehmen." Da... mehr lesen...
Auf Antrag der Verpflichteten hat das Erstgericht die unter Postzahl 1 des Pfändungsprotokolles gepfändete trächtige Kalbin als Zubehör der etwa sechs Joch umfassenden landwirtschaftlichen Liegenschaft der Verpflichteten aus der Exekution ausgeschieden und die Exekution eingestellt (§ 252 Abs. 1 EO.). Bei der Pfändung vom 21. August 1950 seien zwei Kühe und drei Schweine als Zubehör der Liegenschaft ausgeschieden worden. Durch den nachträglichen Verkauf einer dieser beiden Kühe seiten... mehr lesen...
Auf Antrag der Verpflichteten hat das Erstgericht die unter Postzahl 1 des Pfändungsprotokolles gepfändete trächtige Kalbin als Zubehör der etwa sechs Joch umfassenden landwirtschaftlichen Liegenschaft der Verpflichteten aus der Exekution ausgeschieden und die Exekution eingestellt (§ 252 Abs. 1 EO.). Bei der Pfändung vom 21. August 1950 seien zwei Kühe und drei Schweine als Zubehör der Liegenschaft ausgeschieden worden. Durch den nachträglichen Verkauf einer dieser beiden Kühe seiten... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §39 IVEEO §349
Rechtssatz: Wenn eine Räumungsexekution nicht durchführbar ist, weil die Liegenschaft sich weder im Besitz der verpflichteten Partei, noch überhaupt im Eigentum der betreibenden Partei befindet, ist nicht die Exekution einzustellen, sondern der Akt wegen Undurchführbarkeit des Vollzuges zurückzulegen und der betreibende Gläubiger hievon zu verständigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der betreibenden Partei wurde vom Erstgericht die Exekution durch Pfändung des vom Verpflichteten betriebenen Waagen- und Gewichtmachergewerbes bewilligt. Einen Verwertungsantrag hat die betreibende Partei nicht gestellt; der Verpflichtete hat die Einstellung dieser Exekution nach § 39 Abs. 1 Z. 2 EO. beantragt, da es sich um ein handwerksmäßiges Gewerbe handle, das der Verpflichtete im Umfange eines Kleingewerbes ohne Hilfskräfte ausübe. Während das Erstgericht diesen Antrag abwies... mehr lesen...
Im Zuge einer Fahrnisexekution, die gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Unterhaltsforderung seines außerehelichen Kindes H. S. geführt wurde, ist ein Radioapparat Marke Horny Nr. 40 gepfändet worden, dessen Ausscheidung der Verpflichtete mit der Begründung: verlangte, daß es sich um einen Gegenstand handle, der gemäß § 251 Z. 1 EO. der Exekution entzogen ist. Das Erstgericht hat diesem Antrag stattgegeben und die Exekution hinsichtlich des Radioapparates gemäß § 39 Abs.... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den rekursgerichtlichen Beschluß auf Wiederherstellung der Löschung der Anmerkung der Zwangsverwaltung. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Mit Beschluß vom 13. November 1945 bewilligte das Erstgericht unter anderem die Exekution durch Zwangsverwaltung der der verpflichteten Partei gehörigen Liegenschaft, Grundbuch N., EZ. 1165, Haus in der Z.gasse, bestellte einen Zwangsverwalter, führte diesen in die Liegenschaft ei... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 I, EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §129ZPO §477
Rechtssatz: Die Nichtigerklärung des Zwangsverwaltungsverfahrens, unbeschadet der Exekutionsbewilligung und der Zwangsverwalterbestellung, hat nicht die Unwirksamkeit der inzwischen nach § 129 Abs 4 EO erfolgten Einstellung des Exekutionsverfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 3 Ob 85/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3... mehr lesen...
Norm: EO §39 Z5 I, EO §39 Z5 IIIEEO §39 Z5 IVDEO §129ZPO §477
Rechtssatz: Die Nichtigerklärung des Zwangsverwaltungsverfahrens, unbeschadet der Exekutionsbewilligung und der Zwangsverwalterbestellung, hat nicht die Unwirksamkeit der inzwischen nach § 129 Abs 4 EO erfolgten Einstellung des Exekutionsverfahrens zur Folge. Entscheidungstexte 3 Ob 85/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3... mehr lesen...