Norm
EO §382 Z8 litc IVDRechtssatz
Solange ein Eheauflösungsverfahren anhängig ist oder seine Anhängigmachung bevorsteht, ist die Voraussetzung für die Erlassung einer EV zur Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006100Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.10.2015