Norm
ABGB §1153Rechtssatz
Grundsätzlich ist auch hoch qualifizierten Berufsfußballern ein Recht auf Beschäftigung zumindest in Form der Teilnahme am Training der Kampfmannschaft und an Lehrgängen zuzubilligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0121767Zuletzt aktualisiert am
14.11.2009