Norm: EO §381 Z1 B
Rechtssatz: Die ständige Benützung eines Kraftwagens und die damit verbundene normale Abnützung ist keine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO (vgl auch die Entscheidung vom 21.2.1948, 1 Ob 937/47). Entscheidungstexte 2 Ob 147/50 Entscheidungstext OGH 31.05.1950 2 Ob 147/50 SZ 23/177 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 B
Rechtssatz: Die ständige Benützung eines Kraftwagens und die damit verbundene normale Abnützung ist keine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO (vgl auch die Entscheidung vom 21.2.1948, 1 Ob 937/47). Entscheidungstexte 2 Ob 147/50 Entscheidungstext OGH 31.05.1950 2 Ob 147/50 SZ 23/177 ... mehr lesen...
Der Kläger beantragte in seiner Scheidungsklage, in der er der Beklagten Vernachlässigung der Hauswirtschaft und mangelnde Fürsorge für seine Person vorwarf, jedoch zugab, die eheliche Gemeinschaft einseitig wegen größerer Differenzen mit seinen in der gleichen Wohnung lebenden Schwiegereltern aufgehoben zu haben, die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes. Die Beklagte sprach sich gegen diesen Antrag aus und begehrte ihrerseits einen vorläufigen Unterhalt. Der Kläger nahm in seiner ... mehr lesen...
Norm: ABGB §107EO §381 AEO §382 Z8EO §389 VA
Rechtssatz: Zur Frage der Bescheinigung des Anspruches und der Gefährdung bei der Bewilligung des abgesonderten Wohnsitzes. Entscheidungstexte 2 Ob 184/50 Entscheidungstext OGH 21.03.1950 2 Ob 184/50 SZ 23/73 2 Ob 816/50 Entscheidungstext OGH 15.12.1950 2 Ob 816/50 Ähnlich ... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die beklagte Partei betrieben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eine sogenannte Meisterschule); nach der Auflösung des Gesellschaftsvertrages führte die Beklagte das Unternehmen unter Benützung des vorhandenen Gesellschaftsvermögens weiter. Die Kläger brachten gegen die Beklagte eine Klage auf Teilung des Gesellschaftsvermögens ein und verbanden mit ihr den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Das Prozeßgericht wies den Antrag ab. Das Reku... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Entscheidung des Rekursgerichtes, womit die vom Erstgerichte abgewiesene einstweilige Verfügung bewilligt worden war. Rechtliche Beurteilung Begründung: Nach dem Vorbringen der gefährdeten Partei und ihrer Gegnerin und der
Begründung: der Entscheidungen der Untergerichte geht der Streit - soweit es sich um die einstweilige Verfügung handelt - um den Gebrauch der Bezeichnung "Elbak" im geschäftlichen Verkehr durch die bekl... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte den von der zweiten Instanz teilweise abgeänderten Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Die gefährdete Partei hat gegen ihren Gatten, den Antragsgegner, eine Klage eingebracht, in der sie begehrt, den Beklagten schuldig zu erklären: 1. der Klägerin und der Speditionsfirma E. in Wels gegenüber schriftlich zu erklären, daß die Klägerin allein und ausschließlich berechtigt ist, über die ihr gehörigen und bei E... mehr lesen...
Norm: EO §381 DZPO §518 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung in § 518 Abs 2 ZPO gilt nur für einstweilige Vorkehrungen auf Grund der Verhandlung gemäß § 458 ZPO, nicht aber für einstweilige Verfügungen, die auf Grund eines in der Klage gestellten Antrages erlassen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 321/48 Entscheidungstext OGH 22.09.1948 1 Ob 321/48 Gegenteilig ... mehr lesen...
Der Kläger hatte mit seiner Besitzstörungsklage den Antrag verbunden, zur Sicherung seines Anspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Bezirksgericht hatte in der Streitverhandlung den Beschluß auf Abweisung dieses Antrages gefaßt. Dem Rekurs des Klägers gegen die Abweisung hatte das Rekursgericht stattgegeben und die beantragte einstweilige Verfügung erlassen. Den gegen die Rekursentscheidung gerichteten Revisionsrekurs hat der Oberste Gerichtshof als unzulässig zurückgew... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §381 DZPO §458ZPO §518 Abs2
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen, die in einem Besitzstörungsverfahren erlassen werden, sind in jedem Falle nach den Bestimmungen der §§ 458 und 518 Abs 2 ZPO zu beurteilen, auch dann, wenn sie auf Grund eines Antrages bewilligt werden, der schon in der Klage gestellt und auf die §§ 378 und 381 EO gegründet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 321... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zur Sicherung des Anspruches des Klägers und Auflösung der protokollierten Firma "Allgemeine Holzindustrie K. & Co., Komm. Ges." mit dem Sitze in G., über dessen Antrag eine einstweilige Verfügung durch Verbote an denvvertretungsbefugten und geschäftsführenden Gesellschafter (F. P.) sowie an die Komplementäre L. R. und J. K., durch Bestellung eines gewissen J. Z. zum Verwalter des Unternehmens und schließlich durch Eintragung dieser Beschränkungen und der Verwa... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Unzulässigkeit einstweiliger Verfügungen, die die Vollstreckung des Urteils vorwegnehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 114/46 Entscheidungstext OGH 07.12.1946 1 Ob 114/46 Veröff: JBl 1947 H7/156 3 Ob 613/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 3 Ob 613/77 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AnfO §8AnfO §20EO §381 A
Rechtssatz: Die Sicherung eines Anfechtungsanspruches erfolgt, abgesehen vom Fall des § 20 AnfO, nach den Bestimmungen der Exekutionsordnung. Der Nachweis der Vollstreckbarkeit der Forderung ist zur Bewilligung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anfechtungsanspruches nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 876/30 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063EO §381 AEO §382 Z1 und 2
Rechtssatz: Zur Sicherung des Anspruches auf Rückstellung von unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sachen sind einstweilige Verfügungen iSd § 382 Z 1 und 2 EO zulässig, auch wenn der Kaufpreis noch nicht fällig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 481/38 Entscheidungstext OGH 15.06.1938 1 Ob 481/38 SZ 20/149 = DREvBl 1938/311 ... mehr lesen...
Norm: EO §379 Abs1 BEO §381 A
Rechtssatz: Leibrentenforderungen sind Geldforderungen; zu ihrer Sicherung kann daher, auch wenn sie dem Unterhalte des Berechtigten dienen, eine einstweilige Verfügung nur nach Maßgabe des § 379 EO bewilligt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 111/38 Entscheidungstext OGH 16.02.1938 1 Ob 111/38 Veröff: SZ 20/43 (vgl SZ 5/118; SZ 10/62, ÖRZ 1937,251) ... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs1 AEO §381 A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen können auch zur Sicherung eines Anfechtungsanspruches bewilligt werden, da ein Anfechtungsanspruch ein "anderer Anspruch" im Sinne der §§ 378 Abs 1, 381 EO ist. Entscheidungstexte 3 Ob 736/36 Entscheidungstext OGH 02.09.1936 3 Ob 736/36 Veröff: SZ 18/137 = SZ 8/143 5 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §378 AEO §381 A
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung durch Verbot, von einem Exekutionstitel Gebrauch zu machen, ist nur solange zulässig, als nicht schon Exekution bewilligt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 755/33 Entscheidungstext OGH 29.08.1933 3 Ob 755/33 SZ 15/170 2 Ob 28/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 2 ... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §381
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruches auf Lieferung elektrischen Stromes kann nicht begehrt werden, wenn der Strom dem Abnehmer infolge widerrechtlichen Strombezuges gesperrt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 582/33 Entscheidungstext OGH 05.07.1933 2 Ob 582/33 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: EO §381 AEO §382 Z7
Rechtssatz: Zur Sicherung des Anspruches auf Übergabe von noch nicht fälligen, mit dem Akzepte des Antragsgegners versehenen Wechseln kann ein Drittverbot an einen Bargeldschuldner des Antragsgegners nicht erlassen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 190/31 Entscheidungstext OGH 10.04.1931 4 Ob 190/31 SZ 13/196 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z2 BEO §390 III
Rechtssatz: Der gefährdete Anspruch auf Bezug elektrischen Stromes ist nicht ausreichend bescheinigt, wenn nur der Anspruch, nicht aber auch die Entziehung des Strombezuges bescheinigt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 925/28 Entscheidungstext OGH 24.10.1928 2 Ob 925/28 SZ 10/307 6 Ob 131/10y Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Zur Sicherung des mit Wiederaufnahmsklage geltend gemachten Anspruches auf Aufhebung eines Urteiles kann eine einstweilige Verfügung nicht erlassen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 255/26 Entscheidungstext OGH 07.04.1926 2 Ob 255/26 SZ 8/100 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:R... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruches auf Übergabe einer Apotheke und Rücklegung einer Apothekerkonzession. Entscheidungstexte 3 Ob 270/25 Entscheidungstext OGH 16.04.1925 3 Ob 270/25 5 Ob 516/77 Entscheidungstext OGH 15.02.1977 5 Ob 516/77 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruches auf Ausscheidung von Sachen aus einer gerichtlichen Verwaltung. Entscheidungstexte 1 Ob 243/25 Entscheidungstext OGH 25.03.1925 1 Ob 243/25 SZ 7/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0004993 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruches der Ehegattin auf Belassung in der Wohnung des Ehegatten. Entscheidungstexte 1 Ob 198/25 Entscheidungstext OGH 17.03.1925 1 Ob 198/25 SZ 7/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0005020 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Aussonderungsanspruches. Entscheidungstexte 2 Ob 862/24 Entscheidungstext OGH 16.12.1924 2 Ob 862/24 SZ 6/401 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0005030 Dokumentnummer JJR_19241216_OGH0002_0020OB00862_2400000... mehr lesen...
Norm: ABGB §1238EO §381 A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Miteigentumsrechtes der Ehegattin. Entscheidungstexte 2 Ob 813/24 Entscheidungstext OGH 25.11.1924 2 Ob 813/24 SZ 6/369 Schlagworte § 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §381 A
Rechtssatz: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Anspruchs auf Lieferung von Sachen. Zur Anwendung des § 381 EO. Verhältnis dieser
Norm: zu § 379 EO. Entscheidungstexte 1 Ob 784/21 Entscheidungstext OGH 04.11.1921 1 Ob 784/21 SZ 3/103 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0005050 ... mehr lesen...