Norm
ABGB §1096 A1Rechtssatz
Wenn der Vermieter den Mieter oder andere Personen, denen der Mieter den Zugang zur Mietwohnung gestattet, am Zutritt zur Wohnung durch Anbringung eines Vorhängeschlosses hindert, kann der Mieter den Vermieter auf Entfernung des Vorhängeschlosses klagen und dieses Begehren im Wege einer einstweiligen Verfügung sofort durchsetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0005332Dokumentnummer
JJR_19650914_OGH0002_0080OB00233_6500000_001