Norm
ABGB §364c D3Rechtssatz
Hat der Antragsteller bereits in einem Erkenntnisverfahren einen Exekutionstitel auf Unterlassung der Veräußerung der Liegenschaft erwirkt, bildete den Rechtsgrund dieses Unterlassungsanspruches aber ein Vertrag, sodaß die Verbücherung eines Veräußerungsverbotes mangels Vorliegens der im § 364 c ABGB aufgestellten Voraussetzungen nicht möglich ist, so kann der Antragsteller seinem obligatorischen Anspruch auch nicht durch eine Verbotsanmerkung nach §§ 382 Z 6 und 384 Abs 2 EO dinglichen Charakter verschaffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0005108Dokumentnummer
JJR_19761110_OGH0002_0010OB00749_7600000_001