Norm
EO §378 ARechtssatz
Die Erlassung einstweiliger Verfügungen zur Sicherung von Ansprüchen, über die ein Schiedsgericht zu entscheiden hat, ist zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0004917Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015