Norm
EO §381 Z1 BRechtssatz
Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung; nur eine übermäßige Abnützung - insbesondere durch schonungslosen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder dergleichen - oder eine zweckwidrige Verwendung des betreffenden Gegenstandes kann im Einzelfall die Annahme einer derartigen Gefährdung rechtfertigen (hier: Klassieranlage in Schottergrube).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005158Dokumentnummer
JJR_19791127_OGH0002_0040OB00580_7900000_001