RS OGH 1979/11/27 4Ob580/79, 5Ob543/87, 4Ob530/95

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Veröffentlicht am 27.11.1979
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Norm

EO §381 Z1 B

Rechtssatz

Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung; nur eine übermäßige Abnützung - insbesondere durch schonungslosen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder dergleichen - oder eine zweckwidrige Verwendung des betreffenden Gegenstandes kann im Einzelfall die Annahme einer derartigen Gefährdung rechtfertigen (hier: Klassieranlage in Schottergrube).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 580/79
    Entscheidungstext OGH 27.11.1979 4 Ob 580/79
  • 5 Ob 543/87
    Entscheidungstext OGH 28.04.1987 5 Ob 543/87
    nur: Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung. (T1) Veröff: JBl 1987,728
  • 4 Ob 530/95
    Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 530/95
    Auch; nur T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005158

Dokumentnummer

JJR_19791127_OGH0002_0040OB00580_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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