Norm
EO §381 BRechtssatz
Die Verwirklichung des Anspruches auf Zuhaltung eines Realteilungsvertrages wird nicht dadurch gefährdet, daß der Gegner diesen Anspruch bestreitet und ankündigt, er werde eine Zivilteilungsklage einbringen. Auch droht hiedurch keine Gewalt oder unwiederbringlicher Schaden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005151Dokumentnummer
JJR_19821123_OGH0002_0070OB00783_8200000_001