Norm
EO §381 Z1 DRechtssatz
Um von einer die Durchsetzung des - Anteile an einem Unternehmen betreffenden - Herausgabeanspruches gefährdenden Zustandveränderung im Sinne der Z 1 des § 381 EO sprechen zu können, muß eine schlechte, das Unternehmen als Gesamtsache in seinem Bestand erheblich beeinträchtigende Geschäftsführung, also eine Verschlechterung des Unternehmens selbst zu befürchten sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005317Dokumentnummer
JJR_19820916_OGH0002_0080OB00545_8200000_001