RS OGH 1982/9/16 8Ob545/82

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Veröffentlicht am 16.09.1982
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Norm

EO §381 Z1 D

Rechtssatz

Um von einer die Durchsetzung des - Anteile an einem Unternehmen betreffenden - Herausgabeanspruches gefährdenden Zustandveränderung im Sinne der Z 1 des § 381 EO sprechen zu können, muß eine schlechte, das Unternehmen als Gesamtsache in seinem Bestand erheblich beeinträchtigende Geschäftsführung, also eine Verschlechterung des Unternehmens selbst zu befürchten sein.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 545/82
    Entscheidungstext OGH 16.09.1982 8 Ob 545/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0005317

Dokumentnummer

JJR_19820916_OGH0002_0080OB00545_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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