RS OGH 1981/4/28 5Ob603/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1981
beobachten
merken

Norm

EO §381 Z1 B

Rechtssatz

Von einer erheblichen Erschwerung der Verwirklichung des Anspruches auf Abtragung über die Grundgrenze reichender Teile eines Bauwerks kann keine Rede sein, wenn die Gegner der gefährdeten Parteien den Bau durch Anbringen der Inneninstallationen fortsetzen, diese aber, wenn überhaupt, durch die Abtragung nur in unbedeutenden Ausmaß betroffen sein können, weil die behauptete Überschreitung der Grenze geringfügig ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 603/81
    Entscheidungstext OGH 28.04.1981 5 Ob 603/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0005163

Dokumentnummer

JJR_19810428_OGH0002_0050OB00603_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten