RS OGH 1981/9/16 1Ob699/81

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Veröffentlicht am 16.09.1981
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Norm

EO §381 Z2 D

Rechtssatz

EV des Darlehensnehmers gegen den Bürgern, mit der ihm die Aufkündigung des Darlehens verboten wird, wenn die Gefahr besteht, daß der Kreditgeber die - wenngleich unzulässige - Aufkündigung durch den Bürgen als wirksam annehmen und ihm nach der Einlösung der Schuld die Blankowechsel herausgeben wird, welche der Bürge treuwidrig zu begeben beabsichtigt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 699/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 699/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0005343

Dokumentnummer

JJR_19810916_OGH0002_0010OB00699_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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