RS OGH 1987/1/14 3Ob117/86, 3Ob212/05f, 3Ob81/20p

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Veröffentlicht am 14.01.1987
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Norm

EO §370 B
EO §370 C2

Rechtssatz

Die in § 370 EO geforderte und ausreichende objektive Gefährdung liegt aber nur vor, wenn der Verpflichtete schon nahe einer Insolvenz steht, wenn er von Exekutionen verfolgt wird oder wenn sonst Umstände vorliegen, die zu einer ständigen Verschlechterung der Befriedigungslage führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0004606

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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