RS OGH 1985/1/30 3Ob87/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1985
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Norm

AO §55b
AO §55c
EO §370 ff C4

Rechtssatz

Im Rahmen der Sicherungsexekution begründete Pfandrechte stören den Ablauf der Liquidation durch den Sachwalter nicht weniger, als eine schon die Verwertung einschließende Einzelexekutionsführung; deshalb kann auch nicht gesagt werden, die vom Gläubigersachwalter mit Klage geltend gemachten Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung könnten sich bei der Sicherungsexekution nicht auf das Fehlen des Schuldnerverzuges stützen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004638

Dokumentnummer

JJR_19850130_OGH0002_0030OB00087_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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