Norm: EO §354 IVAEO §354 VAEO §354 VBEO §359EO §361
Rechtssatz: An die rechtskräftige Androhung einer bestimmten Beugestrafe ist das Exekutionsgericht bei Änderung der Sachlage (hier: teilweise Erfüllung einer Rechnungslegungspflicht) nicht gebunden. In diesem Fall kann anstelle der angedrohten Haft eine weitere Geldstrafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 88/95 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIbEO §359
Rechtssatz: Für jedes Zuwiderhandeln, das durch das Verbreiten ein und derselben Nummer eines periodischen Druckwerks begangen wurde, ist im allgemeinen eine Geldstrafe in derselben Höhe zu verhängen, außer zwischen den einzelnen Zuwiderhandlungen liegt die Zustellung eines Strafbeschlusses, weil ein nachfolgendes Zuwiderhandeln von einer größeren Hartnäckigkeit des Verpflichteten zeugen würde (so schon JUS-Extra Z 19... mehr lesen...
Norm: EO §36 FEO §355 VIIaEO §359
Rechtssatz: Substrat der Exekutionsbewilligung nach § 355 EO oder eines darauf folgenden Strafbeschlusses ist nur das vom betreibenden Gläubiger behauptete Verhalten. Nur dieses Verhalten kann dann aber Gegenstand eines vom Verpflichteten eingeleiteten Impugnationsverfahrens sein. Dem beklagten betreibenden Gläubiger ist es verwehrt, die Berechtigung der Exekutionsbewilligung oder des Strafantrages im Verfahren... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVEO §359UWG §9a
Rechtssatz: Ist nach einem Exekutionstitel die Ankündigung der Gewährung, in einem zweiten die Gewährung einer Zugabe zu unterlassen, so kann wegen der nach Ankündigung tatsächlich erfolgten Gewährung keine weitere Strafe erlassen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 90/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 3 Ob 90/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIbEO §359ZPO §187
Rechtssatz: Wurde in zwei gesonderten Beschlüssen (bei getrennter Aktenführung) auf Grund zweier verschiedener Exekutionstitel die Exekution nach § 355 EO bewilligt, ist es zulässig, wird ein Verstoß gegen beide Titel behauptet, einen gemeinsamen Strafantrag zu stellen. Entscheidungstexte 3 Ob 90/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 3 Ob 90/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 EEO §355 VIIIaEO §355 VIIIeEO §358EO §359MRK Art6 Abs1 II5a4ZPO §482
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann im Verfahren über die Strafhöhe im Rekurs nicht nur dann Neuerungen vorbringen, wenn er zu Unrecht nicht gemäß § 358 EO gehört wurde, sondern auch dann, wenn sich aus den Akten ergebende, für die Strafbemessung wesentliche Umstände (etwa seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) in der Zwischenzeit geändert haben. ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIaEO §355 VIIIbEO §358EO §359MRK Art6 Abs1 II5a6
Rechtssatz: Bescheinigt der betreibende Gläubiger im Exekutionsantrag beziehungsweise Strafantrag nicht aktenkundige Umstände, die nur für die Strafhöhe von Bedeutung sind, ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs der Verpflichtete vor der Beschlußfassung gemäß § 358 EO zu hören. Entscheidungstexte 3 Ob 185/94 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §36 AdEO §355 VIIIbEO §359
Rechtssatz: Umstände, die nur für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können nicht zum Gegenstand einer Impugnationsklage gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 185/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 185/94 Veröff: SZ 68/151 3 Ob 135/97t Entscheidungstext OGH 23.04.1997 3 Ob 135/97t ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §359EuGVÜ Art31JN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Die Territorialhoheit Österreichs umfaßt auch die Durchsetzung von Unterlassungsgeboten, die zum Schutz eines inländischen Rechtsgutes angeordnet wurden. Es ist daher zulässig, daß österreichische Gerichte eine Exekution nach § 355 EO bewilligen und Strafen nach § 359 EO verhängen, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz (Sitz) im Ausland hat, sofern das durchzusetzende Verh... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIaEO §359
Rechtssatz: Es ist zulässig wegen eines weiteren Zuwiderhandelns dieselbe oder eine geringere Strafe als für ein früheres zu verhängen. Entscheidungstexte 3 Ob 49/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 3 Ob 49/94 3 Ob 180/94 Entscheidungstext OGH 09.11.1994 3 Ob 180/94 3... mehr lesen...
Norm: EO §359
Rechtssatz: Umstände, die nur für die Strafhöhe von Bedeutung sind und die nicht aktenkundig sind, muss der betreibende Gläubiger bescheinigen. Ersetzt ein gerichtlicher Vergleich eine einstweilige Verfügung, auf Grund derer schon mehrfach Geldstrafen in der Höhe des Höchstbetrages verhängt wurden, so ist es geboten, schon wegen des ersten Zuwiderhandelns gegen den Vergleich die Höchststrafe auszusprechen. Ents... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIaEO §359
Rechtssatz: Hat der betreibende Gläubiger an einem Tag bereits einen Strafantrag eingebracht, so schließt dies die Einbringung eines weiteren Strafantrags am selben Tag auch dann aus, wenn damit eine Zuwiderhandlung dieses Tages geltend gemacht werden soll. Entscheidungstexte 3 Ob 146/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 3 Ob 146/93 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIaEO §355 VIIIcEO §359
Rechtssatz: Es gilt zwar auch nach der Neufassung des § 359 Abs 1 EO durch die WGN 1989 das Absorptionsprinzip, für jeden berechtigten Strafantrag ist aber eine Geldstrafe zu verhängen. Entscheidungstexte 3 Ob 187/93 Entscheidungstext OGH 24.11.1993 3 Ob 187/93 3 Ob 146/93 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §355EO §359
Rechtssatz: Wegen aller Zuwiderhandlungen, die an einem Tag begangen wurden, kann selbst dann, wenn mehrere Strafanträge gestellt wurden, nur eine Strafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 151/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 151/93 Veröff: SZ 66/132 = EvBl 1994/94 S.460 3 Ob 90/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIbEO §359
Rechtssatz: Es gibt nach Vollstreckbarkeit des auf Duldung oder Unterlassung lautenden Exekutionstitels keinen Zeitraum, in dem der Verpflichtete sanktionslos dem Titel zuwiderhandeln könnte. Auch der Exekutionsbewilligungsantrag ist bereits ein Strafantrag, mit dem eine Vollzugsstufe beginnt. Es sind daher auf Grund weiterer Strafanträge für Zuwiderhandeln nach Einbringen des Exekutionsbewilligungsantrages aber vor Be... mehr lesen...