Norm
EO §65 ERechtssatz
Der Verpflichtete kann im Verfahren über die Strafhöhe im Rekurs nicht nur dann Neuerungen vorbringen, wenn er zu Unrecht nicht gemäß § 358 EO gehört wurde, sondern auch dann, wenn sich aus den Akten ergebende, für die Strafbemessung wesentliche Umstände (etwa seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) in der Zwischenzeit geändert haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085144Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015