Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst und nicht mit ihrer Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Den verpflichteten Parteien wurde mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 17. Oktober 2008, AZ 19 Cg 144/08k, geboten, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen Leserzahlen bzw Reichweiten für die Tageszeitung „Ö*****“ zu behaupten, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die nicht erweislich zutreffen und/oder insofern irreführend unvollständig sind, als im Zusammenhang mit der Angabe solcher Daten keine entsprechende Quelle genannt und/oder diese ... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 11. Jänner 2009, AZ 18 Cg 169/08d, geboten, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen bei der Werbung mit Leser- und/oder Reichweitenzahlen unter Bezugnahme auf die Ergebnisse der Media-Analyse - insbesondere der Media-Analyse 07/08 - für die Tageszeitung „Ö*****“ „a) eine bestimmte Position, insbesondere eine Spitzenstellung oder Zweitplatzierung auf dem Zeitungsmarkt na... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei D***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die verpflichtete Partei O*****, vertreten durch Dr. Hawel und Dr. Eypeltauer, Rechtsanwälte in Linz, wegen Unterlassung, über den außerorden... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Widerspruch der verpflichteten Partei gegen die vom Rekursgericht wegen eines dritten Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot verhängte Geldstrafe von 50.000 EUR teilweise Folge und reduzierte die Geldstrafe auf 30.000 EUR. Das Rekursgericht gab dem dagegen von der verpflichteten Partei erhobenen Rekurs teilweise Folge und reduzierte die Geldstrafe auf insgesamt 15.000 EUR. Rechtliche Beurteilung In ihren dagegen erhobenen a... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund einer einstweiligen Verfügung wegen fünf behaupteter Verstöße gegen den Exekutionstitel die Exekution nach § 355 EO und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe von 5.000 EUR. Dem von der betreibenden Partei erhobenen Rekurs, womit diese die Erhöhung der Geldstrafe auf 100.000 EUR anstrebte, gab das Gericht zweiter Instanz teilweise dahin Folge, dass es die Geldstrafe auf 50.000 EUR erhöhte. Das R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte - nach Einholung einer Äußerung der verpflichteten Parteien zu den Strafzumessungsgründen gemäß § 358 Abs 2 EO - die Exekution nach § 355 EO und verhängte über jede der verpflichteten Parteien eine Geldstrafe von 1.000 EUR. Das Rekursgericht hob die über die verpflichteten Parteien verhängten Geldstrafen auf je 5.000 EUR an. Die verpflichteten Parteien zeigen in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs keine erheblichen Rechtsfragen auf: ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei T***** AG, *****, vertreten durch e/n/w/c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die verpflichtete Partei M***** GmbH, *... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zum besseren Verständnis der im Revisionsverfahren wesentlichen Themen ist die österreichische Rechtslage kurz dahin zu skizzieren, dass der Gesetzgeber mit dem ursprünglich auf fünf Jahre befristeten Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern (BGBl I 2000/45, im Folgenden nur BPrBG), das nunmehr unbefristet Geltung hat (Neufassung des § 8 durch das BGBl I 2004/113), den freien Warenverkehr im Buchhandel beschränkte. Verleger und Importeure von Büchern sind... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist: Der bis zur ON 23 die Unterlassungsexekution betreffende erstgerichtliche Akt AZ 9 E 2350/05f erliegt unter ON 12 im Akt AZ 9 E 1099/06m des Erstgerichts. Mit einstweiliger Verfügung (EV) des Landesgerichts Salzburg wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs irreführende Deklarationen über von ihr vertriebene Produkte, „hier" Substral Naturen Surfinienerde, Substral Naturen Blumenerde 40 l und Subs... mehr lesen...
Begründung: Mit der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung vom 7. November 2005, GZ 17 Cg 31/05y-13, trug das Handelsgericht Wien dem Verpflichteten (und zwei weiteren beklagten Parteien, deren Geschäftsführer der Verpflichtete war) zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen und Kennzeichenverletzungen es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen auf, 1) gegenüber der erstbetreibenden Partei das Zeichen M*****, in welche... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei wurde mit der einstweiligen Verfügung (EV) des Handelsgerichts Wien vom 18. August 2005 zur Unterlassung verpflichtet, das Zeichen „M*****" ... als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung im Zusammenhang u.a. mit der Bereitstellung von Arbeitskräften zu verwenden. Die betreibende Partei, eine in den USA domizilierte Gesellschaft, beantragte wegen verschiedener (insgesamt 14) an bestimmten Tagen in konkret bezeichneten Medien (Internet, Te... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei ist mittels einstweiliger Verfügung (EV) verboten, das Zeichen Manpower, in welcher Form auch immer, und/oder dazu ähnliche Zeichen als Firmenschlagwort oder Etablissementbezeichnung, in welcher Schreibweise auch immer, in Zusammenhang mit Dienstleistungen, die unter den Unternehmensgegenstand der betreibenden Partei, nämlich Unterlassung und/oder Bereitstellung von Arbeitskräften, Leiharbeit, Personalleasing, Personalvermittlung, Zeitarbeitsve... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die verpflichtete Partei H***** GmbH, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matutin... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund zweier Beschlüsse des zuständigen Firmenbuchgerichts ist die verpflichtete Partei - eine GmbH in Liquidation - verpflichtet, dem Betreibenden Einsicht in alle die Zeit ab 1. Jänner 1993 betreffenden Handelsbücher, Geschäftspapiere und sonstigen Geschäftsunterlagen der verpflichteten Partei sowie ihrer Tochtergesellschaft „M." ***** GmbH in Liquidation zu gewähren und mit der Bucheinsicht zusammenhängende Auskünfte zu erteilen. Aufgrund der Exekutionstitel wurde... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben über Exekutionsantrag und mehrere Strafanträge der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien die Exekution nach § 355 EO bewilligt und Beugestrafen wegen Zuwiderhandelns gegen einen Unterlassungstitel verhängt. Das Rekursgericht hat die über die verpflichteten Parteien verhängten Geldstrafen herabgesetzt. Die Vorinstanzen haben über Exekutionsantrag und mehrere Strafanträge der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien die ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung (EV) vom 22. Oktober 2004 verbot das Handelsgericht Wien - über Antrag der nun betreibenden Partei, eines nach dem PrivatTV-G zugelassenen Rundfunkveranstalters - der nun verpflichteten Stiftung öffentlichen Rechts Österr. Rundfunk, 1.) die zulässige Höchstdauer eines Kurzberichts von einem Spieltag der T-Mobile Bundesliga von 90 Sekunden zu überschreiten sowie 2.) in einer Sport-Unterhaltungssendung, z.B. der Sendung „Sport am Sonntag", einen... mehr lesen...
Begründung: Der verpflichteten Partei wurde mit einstweiliger Verfügung aufgetragen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs unter anderem unentgeltliche Zugaben zu einer bestimmten Zeitschrift - insbesondere die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel, bei welchem Preise nicht völlig unbedeutenden Werts zu gewinnen sind - anzukündigen und/oder zu gewähren. Die betreibende Partei brachte im Exekutionsantrag und in einem weiteren Strafantrag im Wesen... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende Impugnationsklage (§ 36 EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (§ 355 EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwiderhandelns der verpflichteten Partei gegen den Exekutionstitel verhängte Strafbeschlüsse. Die vorliegende Impugnationsklage (Paragraph 36, EO) richtet sich gegen die Bewilligung der Unterlassungsexekution (Paragraph 355, EO) und gegen zwei in diesem Exekutionsverfahren wegen weiteren Zuwid... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichteten sind auf Grund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in einem bestimmten Einkaufszentrum im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel bzw. die Überlassung von Verkaufsflächen zum Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, insb. mit Lebens- und Genussmitteln, Wasch- und Putzmitteln, Drogerie- und Haushaltswaren, auf einer größeren Verkaufsfläche als 400 m2 zu unterlassen. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2003 b... mehr lesen...
Begründung: Mit den bis auf das Datum und die Monatsangabe bei der Vereinszeitung der verpflichteten Partei wortgleichen Strafanträgen vom 12. und 14. November 2003 (ON 28 und 29) begehrte die betreibende Partei die Verhängung einer neuerlichen „Beugestrafe" zur Erwirkung der bereits „in Exekution gezogenen" Gebote bzw Verbote. Als Verstöße machte sie einerseits Angebote von tierärztlichen Leistungen in der Vereinszeitung und andererseits Angaben und bildliche Darstellungen „im Ra... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben zunächst über Antrag der betreibenden Partei aufgrund eines die Errichtung von Betriebsanlagen ohne erforderliche Genehmigung in einem bestimmten Einkaufszentrum verbietenden Unterlassungstitels die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über beide verpflichteten Parteien - die zweitverpflichtete Partei ist Geschäftsführerin und Komplementärin der erstverpflichteten Partei - je eine Geldstrafe von 15.000 EUR und über weitere - täglich fortlaufend e... mehr lesen...
Begründung: I. Nach dem vor dem Bezirksgericht für Handelssachen geschlossenen Vergleich vom 11. Jänner 2002 hat es die verpflichtete Partei "ab sofort" zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einen Ausverkauf, insbesondere einen totalen Abverkauf wegen Umbaus während der Sperrfrist des § 33c Abs 3 UWG anzukündigen, ohne im Besitz der erforderlichen Ausverkaufsbewilligung der nach dem Standort des Ausverkaufes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des vor dem Handelsgericht Wien am 7. Juni 2002 zu AZ 30 Cg 19/02z geschlossenen Vergleichs ist die verpflichtete Partei zur Unterlassung folgender Behauptungen in Aussendungen, Geschäftsunterlagen, Veröffentlichungen im Internet oder sonstigen Publikationen verpflichtet: a) in Österreich würden sieben D***** Institute, davon drei in Wien, betrieben; b) die verpflichtete Partei arbeite mit über 50 D***** Akademien in Europa zusammen und verfüge über internatio... mehr lesen...
Begründung: Mit Anerkenntnisurteil vom 9. Jänner 1990 trug das Landesgericht St. Pölten als Handelsgericht dem als "Inhaber des Textilmarkts A*****" bezeichneten Verpflichteten auf, das Anbieten, den Verkauf oder das Vertreiben von Bekleidungsstücken zu unterlassen, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei aufweisen, soweit es sich nicht um Erzeugnisse der betreibenden Partei handelt. Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Exekution zur... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des nunmehrigen Rekursgerichts vom 24. Mai 2002, AZ 10 Cg 29/02d, hat es der Verpflichtete bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils zu unterlassen, die Ausbildung von Sonderpiloten für Hänge- und Paragleiter an einem bestimmten Standort anzubieten oder zu bewerben, solange er nicht über die dafür erforderlichen Berechtigungen nach dem LFG verfügt. Die betreibende Partei brachte in ihre... mehr lesen...
Begründung: Der außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Partei richtet sich allein gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrige Strafbemessung des Rekursgerichts in Strafbeschlüssen nach § 355 EO, das die vom Erstgericht verhängten Geldstrafen erheblich herabgesetzt hat. Der außerordentliche Revisionsrekurs der betreibenden Partei richtet sich allein gegen die ihrer Ansicht nach zu niedrige Strafbemessung des Rekursgerichts in Strafbeschlüssen nach Paragraph 355, EO, das die ... mehr lesen...
Begründung: Zur Vollstreckung eines Anspruchs auf Unterlassung auf Grund einer einstweiligen Verfügung eines inländischen Gerichtshofs vom 23. Oktober 2002 beantragte die betreibende Partei die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO gegen die verpflichtete GmbH mit Sitz in der Schweiz. Zugleich wird beantragt, zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags, die Forderungsexekution zu bewilligen. Als Drittschuldner wird eine inländische Bank bezeichnet. Das Erstgericht wies de... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei verlegte das Buch des Autors ***** "*****" über die Betreibenden, das auf den Seiten 173 und 174 aus dem
Spruch: ersichtliche, den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betreibenden betreffende, verletzende Äußerungen enthielt. Das Titelgericht trug mit der auf § 1330 ABGB gestützten einstweiligen Verfügung (EV) vom 22. April 2002 der verpflichteten Partei auf, ab sofort die Verbreitung dieser Äußerungen (Mitteilungen) und/oder sinngleicher Äuße... mehr lesen...