Norm: EO §355 VIIIaEO §355 VIIIbEO §359ZPO §502 Abs1 HIII2
Rechtssatz: Welche Geldstrafe im Einzelfall tatsächlich zu verhängen ist, kommt immer auf die konkreten Umstände an. Entscheidungstexte 3 Ob 89/93 Entscheidungstext OGH 29.09.1993 3 Ob 89/93 3 Ob 185/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1995 3 Ob 185/94 Veröff: SZ 68/151 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IIIFEO §39 IVCEO §355 VIIbEO §359
Rechtssatz: Mit der Einbringung eines neuen Strafantrages beginnt eine neue Vollzugsstufe. Der betreibende Gläubiger hat darin alle Zuwiderhandlungen seit der vorausgegangenen Vollzugsstufe geltend zu machen, zu denen es bis zu dem der Einbringung des Strafantrages vorangehenden Tages gekommen ist. Eingebracht ist der Strafantrag mit dem Tag der Postaufgabe oder dem Überreichen bei Gericht. Strafan... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIbEO §359
Rechtssatz: Sind mehrere Gesellschaften zur Unterlassung verpflichtet, kann bei einem Verstoß gegen jede bis zur Höchstgrenze von S 80.000,-- eine Beugestrafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 3 Ob 65/93 3 Ob 1091/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 3 ... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und ferner zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags und der weiteren Exekutionskosten die Fahrnisexekution, bestimmte die Kosten des Exekutionsantrags und sprach schließlich aus, daß die Verhängung ein... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 6. Mai 1988 wurde der betreibenden Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofes vom 23. Februar 1988 zur Erwirkung der Unterlassung im geschäftlichen Verkehr im Bundesland Oberösterreich den Einzelhandel mit Waren aller Art außerhalb einer im Flächenwidmungsplan als Gebiet für Geschäftsbauten vorgesehenen Fläche auf einer - einschließlich der Kassenräumlichkeiten - größeren Gesamtverkaufsfläche als kon... mehr lesen...
Norm: EO §44 EEO §359GEG §1 Z2
Rechtssatz: Bei der Unterlassungsexekution auf Grund einer einstweiligen Verfügung besteht zu einer Aufschiebung der Einbringung der rechtskräftig verhängten Geldstrafen (§ 1 Z 2 GEG) schon deshalb kein Anlaß, weil selbst ein Erfolg des Antrages auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht rückwirkend die Verhängung der Strafen beseitigen könnte, und es an der Voraussetzung der Exekutionsaufschiebung nach § 44 ... mehr lesen...
Norm: EO §44 EEO §359
Rechtssatz: Die allein als
Begründung: des Aufschiebungsantrages vorgetragene Besorgnis der verpflichteten Partei, daß eine Rückzahlung eingehobener Geldstrafen nicht möglich ist, beruht auf einer durch Art II Z 5 der UWG Novelle BGBl 1980/120 geänderten überholten Gesetzeslage und trifft nach der Neufassung des § 359 EO nicht mehr zu. Entscheidungstexte 3 Ob 128/85 ... mehr lesen...
Begründung: Nach Bewilligung der Exekution zur Erwirkung der mit einstweiliger Verfügung aufgetragenen Unterlassung durch das Titelgericht am 5.3.1984 wurden vom Exekutionsgericht wegen Zuwiderhandelns am 15.3.1984, 22.6.1984, 25.10.1984 und 15.2.1985 Geldstrafen von je S 50.000,-- verhängt. Die verpflichtete Partei beantragte beim Titelgericht am 28.8.1985, die getroffene Verfügung nach dem § 399 Abs1 Z 2 EO aufzuheben, und am 29.8.1985 beim Erstgericht, die Exekution aufzuschieben... mehr lesen...
Norm: EO §65 FEO §355 Abs1 IIEO §359
Rechtssatz: Dass die Rechtskraft von Strafbeschlüssen im Exekutionsverfahren anders zu beurteilen ist als sonst, ergibt sich auch aus § 359 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 138/83 Entscheidungstext OGH 16.11.1983 3 Ob 138/83 Veröff: ÖBl 1984,25 = SZ 56/163 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 8. 1. 1982, 19 Cg 134/81-3, ist der verpflichteten Partei verboten, in ihrem Geschäftslokal, insbesondere in dessen Auslagen, Elektrogeräte auszustellen, ohne die für sie geforderten Preise ersichtlich zu machen. In ihrem beim Titelgericht am 21. 2. 1983 eingebrachten Exekutionsantrag behauptete die betreibende Partei, die verpflichtete Partei handle der einstweiligen Verfügung nach wie vor und laufend zuwider. Überprüfungen ... mehr lesen...
Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien wurde, der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten vom Titelgericht die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung bestimmter wettbewerbsfeindlicher Handlungen bewilligt. In der Folge verhängte das Exekutionsgericht mit Beschluß vom 21. Mai 1976 gegen den Verpflichteten wegen eines vom betreibenden Gläubiger behaupteten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß nach § 355 Abs. 2 EO eine Geldstrafe von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7EO §355 IIEO §359
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Regelung im § 359 EO hat der Verpflichtete nur einen Schadenersatzanspruch gegen den betreibenden Gläubiger. Der Ersatzanspruch besteht daher nur dann, wenn der betreibende Gläubiger im Exekutionsverfahren schuldhaft einen nicht berechtigten Strafvollzugsantrag gestellt hat. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...