Norm
EO §355 VIbRechtssatz
Wurde in zwei gesonderten Beschlüssen (bei getrennter Aktenführung) auf Grund zweier verschiedener Exekutionstitel die Exekution nach § 355 EO bewilligt, ist es zulässig, wird ein Verstoß gegen beide Titel behauptet, einen gemeinsamen Strafantrag zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080942Dokumentnummer
JJR_19950831_OGH0002_0030OB00090_9500000_001