RS OGH 1993/11/24 3Ob146/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1993
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Norm

EO §355 VIIa
EO §359

Rechtssatz

Hat der betreibende Gläubiger an einem Tag bereits einen Strafantrag eingebracht, so schließt dies die Einbringung eines weiteren Strafantrags am selben Tag auch dann aus, wenn damit eine Zuwiderhandlung dieses Tages geltend gemacht werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013518

Dokumentnummer

JJR_19931124_OGH0002_0030OB00146_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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