Norm
EO §355 XIVRechtssatz
Ist nach einem Exekutionstitel die Ankündigung der Gewährung, in einem zweiten die Gewährung einer Zugabe zu unterlassen, so kann wegen der nach Ankündigung tatsächlich erfolgten Gewährung keine weitere Strafe erlassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080952Dokumentnummer
JJR_19950831_OGH0002_0030OB00090_9500000_004