Norm
EO §36 AdRechtssatz
Umstände, die nur für die Strafhöhe von Bedeutung sind, können nicht zum Gegenstand einer Impugnationsklage gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0085146Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2014