Norm
EO §355 VIIIaRechtssatz
Es gilt zwar auch nach der Neufassung des § 359 Abs 1 EO durch die WGN 1989 das Absorptionsprinzip, für jeden berechtigten Strafantrag ist aber eine Geldstrafe zu verhängen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013533Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2010