RS OGH 1993/11/24 3Ob187/93 (3Ob188/93 -3Ob199/93), 3Ob146/93, 3Ob16/97t, 3Ob163/99p, 3Ob133/10w

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Veröffentlicht am 24.11.1993
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Norm

EO §355 VIIIa
EO §355 VIIIc
EO §359

Rechtssatz

Es gilt zwar auch nach der Neufassung des § 359 Abs 1 EO durch die WGN 1989 das Absorptionsprinzip, für jeden berechtigten Strafantrag ist aber eine Geldstrafe zu verhängen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013533

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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