Norm
EO §354 IARechtssatz
Wurde vor dem 01.01.1994 auf Grund eines Sachbeschlusses, mit dem der Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet worden war, ein Exekutionsverfahren nach den Vorschriften der EO eingeleitet, ist dieses nach den bisherigen Vorschriften fortzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0032967Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.04.2013