RS OGH 1993/10/20 3Ob75/92

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Norm

EO §354 IA
EO §367
MRG §5

Rechtssatz

Der Sachbeschluß, daß der Vermieter schuldig sei, dem Antragsteller gemäß § 5 MRG eine bestimmte Wohnung zur Zusammenlegung und Anhebung der Ausstattungskategorie anzubieten, kann nicht nach § 354 EO vollstreckt werden. Das Anbot gilt mit der Rechtskraft als abgegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031386

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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