Norm: IO §149EO §35EO §40EO §37
Rechtssatz: Die auf § 149 IO gestützte Behauptung, das Zwangspfandrecht sei zu löschen, weil die Sachhaftung des Verpflichteten für die betriebene Forderung wegen eines vorrangigen Pfandrechts im Wert der Liegenschaft überhaupt keine Deckung finde, kann nicht mit Einstellungsantrag, sondern mit Oppositionsklage geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 22... mehr lesen...
Norm: EO §35EO §36
Rechtssatz: Die Verfahrenszuweisung der §§ 35, 36 je Abs 2 Satz 3 EO ist auch auf mittels Legalzession iSd § 30 UVG übergegangene Unterhaltsansprüche anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 136/17x Entscheidungstext OGH 20.09.2017 3 Ob 136/17x Veröff: SZ 2017/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:201... mehr lesen...
Norm: EO §35IO §61IO §156IO §193
Rechtssatz: Die Rechtskraft des Bestätigungsbeschlusses bewirkt einerseits, dass die persönlichen Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners bei ordnungsgemäßer Erfüllung dauerhaft herabgesetzt bleiben; andererseits löst sie eine konkursüberdauernde Inhaltsveränderung der von §§ 14 und 15 KO erfassten Forderungen aus. Ein Zurückgreifen auf den ursprünglichen Forderungsinhalt ist daher nach rechtskräftiger Bestätigun... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Oppositionskläger und die Oppositionsbeklagte haben anlässlich ihrer Scheidung gemäß § 55a EheG am 22. Oktober 1997 einen schriftlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen, dessen Punkt V. unter der Überschrift „Ehegattenunterhalt“ folgendermaßen lautet: „Ing. R***** verpflichtet sich, an seine Ehefrau Dr. I***** einen Ehegattenunterhalt von öS 1.300,-- netto, 12 mal jährlich auf Lebenszeit zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbeitrag ist auch im Fal... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 11. 8. 2005 wurde die zwischen M***** und S***** A***** geschlossene Ehe geschieden. Mit Scheidungsvergleich desselben Tages verpflichtete sich M***** A***** zu monatlichen Unterhaltsleistungen für die gemeinsamen Kinder mj M***** A*****, und M***** A*****, in Höhe von jeweils 750 EUR. Am 29. 1. 2010 beantragte er die Herabsetzung der Unterhaltsleistung für den mj M***** ab 1. 2. 2010 auf monatlich 362 EUR. Das Erstgericht bestimmte mit Beschlüssen vom ... mehr lesen...
Begründung: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß § 382 Z 8 lit a EO, worauf das Erstgericht eine einstweilige Verfügung mit folgendem Inhalt erließ: „Dem Gegner der gefährdeten Partei wird aufgetragen, der gefährdeten Partei einstweilen ab 15. 10. 2010 monatlich am Ersten eines jeden Monats im vorhinein einen Unterhalt in Höhe von 500 EUR zu zahle... mehr lesen...
Begründung: Mit Schuldschein vom 2. 11. 1987/17. 12. 1987 bestätigten der Kläger und die Dr. K***** GmbH, von der L***** ein Darlehen in der Höhe von 3 Mio S (= 218.018,50 EUR) erhalten zu haben. Sie erteilten ausdrücklich die Zustimmung zur Sicherstellung des Darlehens auf einer Liegenschaft des Klägers. Auf Grund des vollstreckbaren Notariatsakts des Dr. K***** P***** vom 17. 12. 1987 war der Kläger verpflichtet, 3 Mio S sA an die Bank zu bezahlen. Bei dem bereits auf Grund des Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Notariatsakt vom 30. April 2003 bestätigte die Klägerin, von der Beklagten ein Darlehen von 24.750 EUR zugezählt erhalten zu haben. Festgehalten wurde weiters, dass das Darlehen auf unbestimmte Zeit gewährt und ab sofort mit 6 % jährlich zu verzinsen sei (Zinsenfälligkeit vierteljährlich, jeweils zum Quartalsende, erstmals jedoch am 30. September 2003). Im Verzugsfall sollten von den jeweils offenen Beträgen jeweils 10 % Verzugs- und Zinseszinsen zur Zahlung ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter]) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst und nicht mit ihrer Zustimmung... mehr lesen...
Begründung: Am 17. April 2001 wurde der betreibenden Partei aufgrund eines vollstreckbaren Notariatsakts vom 24. Oktober 1997 zur Hereinbringung von 415.277,80 ATS (= 30.179,41 EUR) die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten bewilligt. Sowohl die Forderungs- als auch die Fahrnisexekution blieben erfolglos. Am 15. April 2002 unterfertigte der Verpflichtete ein Vermögensverzeichnis nach § 47 Abs 2 EO (ON 8). Am 31. Mai 2002 wurde das dem V... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichts, womit dieses die vom erkennenden Senat am 20. 10. 2009 zu 4 Ob 124/09b erlassene einstweilige Verfügung in ihrem Punkt I.1. zur Gänze aufgehoben, den Antrag auf Aufhebung des Spruchpunkts I.2. abgewiesen und dem Eventualantrag auf Abänderung der einstweiligen Verfügung in seinem Spruchpunkt I.2. Folge gegeben hatte. Die Aufhebung des Spruchpunkts I.1.
Gründe: auf § 399 Abs 1 Z 4 EO, weil der zugrundeliegende Ans... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P*****, gegen die beklagte Partei V***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Robert Igali-Igalffy, Rechtsanwalt in Wien, wegen 214.860 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Gr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtete für die Beklagte eine Biomasseförderungsanlage um 6.888.530 EUR mit einem vereinbarten Haftrücklass von 10 %, für den eine Bankgarantie gegeben und auch abgerufen wurde. In insgesamt vier Schiedsverfahren ging es um Mängel der Anlage. Im dritten Schiedsverfahren wurden der Beklagten 206.344,15 EUR an Sanierungskosten zugesprochen, die exekutiv betrieben werden. Dagegen richtet sich die Oppositionsklage, gestützt auf eine Aufrechnung mit dem Anspru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Florian Mitterbacher, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei B*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Mag. Martin Meier Rechtsanwalts-Gmb... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragt die Enthebung von der Unterhaltspflicht gegenüber seinem (volljährigen) Sohn ab 31. 7. 2006. Der Antragsgegner führt gegen den Vater Exekution. Ein Oppositionsverfahren ist anhängig (9 C 4/06d des Erstgerichts), in dem zu klären ist, ob der Unterhaltsanspruch seit 31. 7. 2006 teilweise oder zur Gänze erloschen ist. Das Erstgericht wies den Antrag unter Hinweis auf das (über denselben Zeitraum) anhängige Oppositionsverfahren zurück. Das Rekursgericht b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Nach Erlassung der Exekutionsbewilligung stellte der Verpflichtete in der am 28. April 2009 eingelangten ... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Oppositionsverfahren allein, ob von der beklagten Unterhaltsberechtigten nach dem Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG) bezogene Sozialhilfeleistungen ua für Lebensbedarf von Einfluss auf die Unterhaltspflicht des Klägers sind oder nicht. In der Revision des Klägers wird die Anwendbarkeit der §§ 26 und 27 WSHG nicht angezweifelt. Wegen der Legalzession nach § 27 WSHG sei die Beklagte nicht mehr aktivlegitimiert; soweit der Sozialhilfeanspruch § 26 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. V***** R*****, 2. Mag. A***** M*****, beide vertreten durch Dr. Friedrich Krall, Rechtsanwalt in Kufstein, gegen die Antragsgegnerin F***** GmbH *****, vertreten durch Dr. Be... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte die erstgerichtliche Zurückweisung der Oppositionsklage (wegen gültiger Schiedsvereinbarung gemäß § 584 Abs 1 ZPO) dahin ab, dass es die Einreden der Unzulässigkeit des Rechtswegs, der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit und der Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts verwarf und dem Erstgericht die Fortsetzung des Verfahrens über die Klage auftrug. Die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung sei nach den vor dem SchiedsRÄG 2006 geltenden Besti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus den Grundstücken 735 (1834 m²) und 748/1 (6505 m²). Diese Grundstücke waren im Flächenwidmungsplan der nunmehr klagenden Gemeinde vom 17. 5. 1978 als Baumischgebiet ausgewiesen. Im Jahr 1988 erfolgte eine Umwidmung der Grundstücke, teils in Bauwohngebiet, teils in Baumischgebiet und teils in Baumischgebiet ÖZ (= öffentlicher Zweck) Parkplatz. Die Beklagte und ihr am 11. 5. 2006... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das (inhaltlich als Oppositionsklage aufzufassende) Begehren, die mit Beschluss des Erstgerichts vom 13. Mai 2009 bewilligte Fahrnis- und Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 3.125 EUR sowie des laufenden Unterhalts von 625 EUR monatlich werde für unzulässig erklärt, ab. Das Berufungsgericht gab der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die ge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass der Anspruch des Beklagten aus einem näher bezeichneten Unterhaltsvergleich bis einschließlich März 2009 im Ausmaß von 8.070 EUR erloschen sei und wies das Mehrbegehren der Klägerin, der Anspruch des Beklagten möge auch für die Monate April 2009 bis November 2009 im Ausmaß von 1.830 EUR für erloschen erklärt werden, ab. Das Berufungsgericht gab der nur von der Klägerin erhobenen Berufung, die das Ersturteil nur hinsichtlich der rückständi... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, AZ 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlich... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichts Wien vom 22. Juni 2007, 19 Cg 89/05t, wurde die verpflichtete Partei dazu verurteilt, binnen vier Wochen über die gesamte geschäftliche Tätigkeit unter Verwendung des Zeichens „M*****“, in welcher Form auch immer, und/oder verwechselbar ähnlicher Zeichen Rechnung zu legen, wobei Auskunft über sämtliche zur Bemessung der gesetzlichen Zahlungsansprüche notwendigen Umstände zu geben ist, wie insbesondere über den Umsatz und den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim beklagten Verein von Mai 2002 bis zu seinem vorzeitigen Austritt am 12. 5. 2006 als Berufsfußballspieler beschäftigt. Er begehrte, soweit im Revisionsverfahren noch relevant, die Zahlung von 5.000 EUR netto als offene Prämie für das Spiel gegen R***** vom 11. 3. 2006. An vorprozessualen Kosten für ein zwingend einzuhaltendes Schlichtungsstellenverfahren nahm der Kläger 1.452,42 EUR in seine Kostennote für das Verfahren erster Instanz auf. Die... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1996 verheiratet, der Ehe entstammen zwei volljährige, aber noch nicht selbsterhaltungsfähige Kinder. Die Ehewohnung befand sich in einer Villa im 18. Wiener Gemeindebezirk. Nach einer polizeilichen Wegweisung des Klägers im September 2006 erließ das Erstgericht eine einstweilige Verfügung nach § 382b EO. In weiterer Folge erhob die Klägerin beim Erstgericht eine Scheidungsklage, der Beklagte eine Widerklage. Das Verfahren ist in erster Instanz anh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte sich in einem Unterhaltsverfahren mit vollstreckbarem gerichtlichen Vergleich vom 10. November 2008 verpflichtet, der Beklagten einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.809,40 EUR (5.600 EUR abzüglich 1.790,60 EUR für Naturalunterhaltsleistungen) zu zahlen. Zwischen den Parteien nicht strittig ist, dass das Erstgericht der Beklagten zur Hereinbringung des restlichen Unterhalts für den Monat Juni 2009 von 2.009,40 EUR sA die Forderungsexekution bewilligte... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten vereinbart, dass die Beklagte einerseits und die Kläger andererseits am Unternehmen „Club *****“ je einen Geschäftsanteil von 50 % halten und diese einen Gewinnanteil von 60 %, die Beklagte aber einen solchen von 40 % bekommen sollten. Diese Vereinbarung wurde zwischen der Beklagten und dem Zweitkläger in den folgenden Jahren eingehalten. Die Beklagte und die Erstklägerin traten in den Mietvertrag über den ersten Stock eines Hauses ein, in dem der Clu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem ihm am 31. Oktober 2001 zugestellten Bescheid einer Bezirkshauptmannschaft vom 3. Oktober 2001 wurde der Beklagte [gemäß § 117 WRG] verpflichtet, der nunmehr klagenden Republik Österreich 4.782.290,70 S zu zahlen. In der Folge brachte jener einen Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der Kostenersatzpflicht gemäß § 31 Abs 3 WRG beim Erstgericht ein. Dieses verpflichtete ihn mit Beschluss vom 7. Jänner 2008 zum Kostenersatz nach dem WRG von 43.572,79 ... mehr lesen...