Begründung: Mit Beschluss vom 10. 7. 2001 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Rekurswerber zum Masseverwalter bestellt. Einzige Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin ist die in Deutschland registrierte D***** GmbH. Am 17. 7. 2001 hatte die Bank A***** eine Forderung von 8,194.107,45 S (595.489,01 EUR) angemeldet und dazu vorgebracht, der mit Kreditbewilligung vom 13. 9./12. 11. 1999 eingeräumte Kredit hafte mit dem angem... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. Juli 1971 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 9. Mai 2001 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG, dass der Kläger die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe, rechtskräftig geschieden. Die Streitteile sind je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, das als Ehewohnung (bis zum Auszug des Klägers im Jahr 1995) gedient hatte (im Folgenden nur Haus). Die am 3. Juli 1971 geschlossene Ehe der Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte als betreibende Partei gegen die verpflichtete und nun klagende Partei Forderungsexekution zur Hereinbringung einer Forderung von 61.572,49 EUR sA (Exekutionsbewilligung vom 10. Jänner 2002). Das Exekutionsgericht stellte diese Exekution mit Beschluss vom 15. Februar 2002 auf Antrag der beklagten Partei infolge Tilgung ihres vollstreckbaren Anspruchs (durch Zahlung der Drittschuldnerin vom 11. Februar 2002) gemäß § 39 Abs 1 Z 6 EO u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Komplementärin der zweitbeklagten Partei, welche am 19. 9. 1999 Betreiberin einer Sommerrodelbahn in B***** (Vorarlberg) war. Das über die zweitbeklagte Partei mit Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. 2. 2002 zu 14 S 45/02h eröffnete Konkursverfahren wurde zwischenzeitlich mit Beschluss desselben Gerichtshofes vom 31. 3. 2003 - also noch vor Entscheidung des Berufungsgerichtes - wiederum rechtskräftig (nach rechtskräftig... mehr lesen...
Norm: EO §35 AaEO §35 KEO idF EO-Nov 2000 §84 Abs2 Z2EuGVÜ Art27EuGVÜ Art28EuGVÜ Art36LGVÜ Art27LGVÜ Art28LGVÜ Art36
Rechtssatz: Der Antragsgegner kann Oppositionsgründe, die nicht zugleich (auch) konventionskonforme Versagungsgründe sind, nicht mit Rekurs gegen die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels, sondern nur mit Oppositionsklage geltend machen. (Hier: Zahlung nach Ergehen des Titels.) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das Urteil des Landgerichts München I vom 20. November 1997, 6 O 17798/97, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der Betreibenden gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 1,407.105,84 S = 102.258,37 EUR sA die Forderungsexekution. Das Erstgericht erklärte das Urteil des Landgerichts München römisch eins vom 20. November 1997, 6 O 17798/97, für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der Betreibenden gegen d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Antrag der nunmehrigen Beklagten als betreibender Gläubigerin gegen die nunmehrige Klägerin als Verpflichtete mit Beschluss vom 17. April 2002 die Exekution zur Sicherstellung zweier Kostenforderungen, und zwar aufgrund des Ersturteils im Titelverfahren in Höhe von 5.163,24 EUR und aufgrund des Berufungsurteils in Höhe von 1.112,07 EUR. Den gegen diese Entscheidung erhobenen Rekurs wies das nunmehrige Berufungsgericht wegen Wegfalls des Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Dezember 2002, 3 Ob 215/02t, 321/02f, stellte der Oberste Gerichtshof den erstgerichtlichen Strafbeschluss vom 3. Mai 2002, 64 E 4868/02s-4, in der Form wieder her, dass er den Beklagten die Exekution nach § 355 EO bewilligte, weil die nun klagende Partei gegen das Unterlassungsgebot der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 22. April 2002, 30 Cg 41/02k, dadurch verstoßen habe, dass sie am 30. April 2002 das Buch "U*****" eines bes... mehr lesen...
Begründung: Mit Strafbeschluss des BG Steyr vom 11. Februar 2002 wurde über die klagende Partei wegen eines Zuwiderhandelns gegen einen Unterlassungstitel am 8. Dezember 2001 eine Geldstrafe von 25.000 EUR verhängt. Dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluss wurde nicht Folge gegeben. Die gegen den Strafbeschluss nunmehr erhobene Impugnationsklage wies das Erstgericht zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Rev... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 18. August 1987 gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden; es wurde ausgesprochen, dass den Kläger das Verschulden an der Zerüttung der Ehe trifft. Mit Vergleich vom 31. Mai 1989, GZ 2 C 8/89-40, verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten ab März 1989 einen wertgesicherten monatlichen Unterhaltsbetrag von 3.000 S = 218,02 EUR zu zahlen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes K... mehr lesen...
Begründung: Der Zweit- und der vormalige Drittkläger sind Geschäftsführer der erstklagenden Partei. Mit Beschluss vom 15. Mai 2001, GZ 16 Fr 2473/00i-4, verhängte ein Firmenbuchgericht über die Geschäftsführer eine Zwangsstrafe von je 20.000 S. Zur Einbringung dieser Beträge erließ der Kostenbeamte dieses Gerichts am 27. Februar 2002 einen Zahlungsauftrag, auf Grund dessen das Erstgericht der Republik Österreich zur Hereinbringung der Zwangsstrafe von 1.453,46 EUR sA wider den Zwe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Klägerin mit ihrem (am 23. 1. 2001 verstorbenen) Ehegatten wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Villach vom 7. 6. 1999 gemäß § 55a EheG geschieden. Im Ehescheidungsfolgenvergleich hatten die Parteien ua eine monatliche Unterhaltsverpflichtung des Mannes von 30.000 S vereinbart und festgestellt, dass die Frau nach der Scheidung einen Ehegattenunterhalt "einer ehemalig den Haushalt führenden Ehegattin erhalten" soll, obwohl sie im Erwerb des Mannes als S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Berufungsurteil vom 9. Dezember 1996 wurde eine GmbH als Eigentümerin ihrer 1080/19224 Anteile an einer Liegenschaft, mit welchem untrennbar Wohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden ist, aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen, weil die Wohnung der Ausübung der Prostitution diente und dies zu einer Störung der Hausordnung und der gebotenen Ruhe im Haus nicht zuletzt auch zur Gefährdung von Sicherheit, Leben und Eigentum anderer Hausbewohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zeitpunkt der Klagseinbringung war der Erstkläger bücherlicher Eigentümer der Tiroler Liegenschaft EZ 108 ... mit den Grundstücken (GSt) 1901/2 Garten, 1901/3 Parkstreifen sowie 1904/3 Garage und Abstellplatz. Beide Kläger waren überdies Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 37 ... mit der Bauparzelle .102/2 samt dem darauf errichteten Gebäude. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Tiroler Liegenschaft EZ 90019 ..., geschlossener Hof "Lackner" mit ein... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrt die Feststellung, "dass der... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund behaupteter Aufrechnung mit drei titulierten und einer nicht titulierten Gegenforderung begehrten die Kläger das Urteil, der Anspruch der Beklagten aus zwei Urteilen, zu dessen Hereinbringung das Erstgericht die Exekution bewilligt habe (einerseits 11.245,34 S sA, andererseits 670,29 EUR), sei erloschen. Das Erstgericht erklärte den Anspruch im Umfang eines Teilbetrags von 660,40 EUR samt 4 % Zinsen seit 7. März 2002 für erloschen und wies das Mehrbegehren, au... mehr lesen...
Begründung: In dem anlässlich ihrer Ehescheidung geschlossenen, pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vergleich kamen die Eltern der mj Lisa S***** überein, dass die Obsorge der Mutter zustehen solle. Der Vater verpflichtete sich, ab 1. 9. 1993 monatliche Unterhaltsbeiträge von 4.300 S zu zahlen. Am 25. 5. 2001 beantragte die Mutter, die Unterhaltsbeiträge ab 1. 7. 1998 auf 10.000 S zu erhöhen. Diesen Antrag modifizierte sie am 10. 7. 2002 dahin, dass der Vater zur Zahlung des Zweie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach seit Jahrzehnten stRsp des Obersten Gerichtshofs kommt es nach § 35 Abs 1 EO darauf an, ob die Erlöschensgründe objektiv im Titelverfahren nicht geltend gemacht werden konnten, nicht aber auf subjektive
Gründe: dafür (RIS-Justiz RS0001416). Derartige objektive
Gründe: konnte die klagende Partei nicht behaupten, insbesondere ist klar, dass die Zurückweisung ihrer Aufrechnungseinrede im Titelprozess wegen Verschleppungsabs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt zur Hereinbringung von Prozesskostenforderungen von 4.647,49 EUR = 63.950,90 S samt 4 % Zinsen seit 24. Jänner 2000 und von 1.307,89 EUR = 17.997 S samt 4 % Zinsen seit 30. August 2000 gegen die klagende Partei Fahrnis- und Forderungsexekutionen. Der Beklagte ist rechtsschutzversichert; diese Prozesskosten wurden ihm von seinem Rechtsschutzversicherer ersetzt. Art 11 Z 2 der dieser Rechtsschutzversicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss vom 17. April 2000 der nunmehrigen Oppositionsbeklagten auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs vom 1. März 2000 gegen den nunmehrigen Oppositionskläger die Exekution durch zwangsweise Räumung einer Liegenschaft mit einem darauf befindlichen Gasthaus. Eigentümer des darin befindlichen Inventars war und ist der Kläger. Die Beklagte übergab mit Übergabsvertrag vom 2. Juli 2001 die Liegenschaft an eine näher genannte Über... mehr lesen...
Norm: EO §354EO §35JN §54JN §56
Rechtssatz: Mangels Bewertung im Titelverfahren ist bei einer Oppositionsklage bei der Bewertung des betriebenen Anspruchs von den Angaben der betreibenden Partei im Exekutionsantrag auszugehen. Der Verpflichtete kann im Oppositionsprozess nicht mehr vorbringen, dass die betreibende Partei nie Miteigentümerin der in Exekution gezogenen Gegenstände war, wenn die Frage des Miteigentumsrechts bereits im Titelverfah... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte in dem von der Antragsgegnerin errichteten Haus ***** in *****. Die Errichtung des Hauses erfolgte unter Förderung nach dem WWFSG 1989. Am 29. 10. 1991 sicherte die Stadt Wien - Amt der Wiener Landesregierung MA 50 der Antragsgegnerin als Förderungswerber gemäß § 14 WWFSG 1989 zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 30 Mietwohnungen in Form von Reihenhäusern einen Baukostenzuschuss sowie die Leistung von Annuitätenzuschüssen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Oppositionsklage bekämpft den Anspruch nur im Zusammenhang mit einer diesen Anspruch verfolgenden Exekution, sie setzt die Anhängigkeit der Exekution nicht nur im Zeitpunkt der Klagseinbringung voraus. Insoweit die Anlassexekution - wie hier durch Vollzug der Räumung - beendet ist, muss der Kläger die Oppositionsklage einschränken oder zurückziehen, widrigenfalls die Klage abzuweisen ist. Maßgebender Zeitpunkt ist der Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger gründeten 1987 eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) mit dem Betriebsgegenstand der Möbelerzeugung. Mit rechtskräftigem Versäumungsurteil vom 5. August 1997 wurden die nunmehrigen Kläger zur Zahlung von 151.799,87 S samt 12 % Zinsen seit 15. Jänner 1997, weiteren 9.616 S (Inkassospesen) sowie Kosten von 13.740,76 S verpflichtet. In der diesem Versäumungsurteil zugrundeliegenden Mahnklage wurden die Beklagten als persönlich haftende Gesellsch... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichts vom 22. Februar 1991 wurde der Kläger bei aufrechter Ehe ab April 1990 zur Leistung näher genannter Unterhaltsbeträge an die Beklagte, seine damalige Ehegattin, verpflichtet. Die Ehe wurde 1996 geschieden. Aufgrund dieses Exekutionstitels bewilligte das Erstgericht mit Beschluss vom 19. November 1999 der Beklagten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 196.000 S und des laufenden Unterhalts (monatlich 7.000 S) die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist an der beklagten Partei, einer Gesellschaft mit Sitz in Slowenien, zu 10 % beteiligt. Diese führt gegen ihn aufgrund der Kostenentscheidung des Schiedsspruchs des internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich vom 19. November 1999 zur Hereinbringung eines restlichen Betrags von 6.600,13 EUR (= 90.819,71 S) sA Fahrnisexekution, die vom Erstgericht mit Beschluss vom 14. April 2000 bewilligt worden war. Mit seiner auf § 35 EO gestützten Kl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug mit Sachbeschluss vom 7. 7. 1998, GZ 4 Msch 138/95y-28, bestätigt durch Entscheidung des Rekursgerichtes vom 23. 3. 1999, GZ 4 Msch 138/95y-32, dem Antragsgegner auf, den Antragstellern die Abrechnungen über die Reparaturrücklage für die Jahre 1988 bis 1995 betreffend das Objekt *****, berichtigt und ergänzt um bestimmte einzelne Punkte binnen 14 Tagen bei sonstiger Verhängung einer Ordnungsstrafe in der Höhe von S 80.000 zu legen. Mit dem nunmehr an... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsurteil im Impugnationsprozess wurde den klagenden Parteien am 11. Juli 2002 zugestellt; ihre außerordentliche Revision jedoch erst am 16. September 2002 zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Die Revisionsfrist beträgt vier Wochen (§ 502 Abs 2 ZPO). Da gemäß § 224 Abs 1 Z 5 ZPO die in den §§ 35 bis 37 EO bezeichneten Streitigkeiten Ferialsachen sind und gemäß § 225 Abs 2 ZPO die Gerichtsferien (hier vom 15. Juli bis 25. August) auf... mehr lesen...
Begründung: Gegen die vom Ersteher seiner mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft gegen ihn betriebenen Räumungsexekution brachte der Kläger eine auf den nachträglichen Abschluss eines Mietvertrags gestützte Oppositionsklage ein, die in zwei Instanzen erfolglos blieb. Rechtliche Beurteilung In seiner außerordentlichen Revision zeigt er keine Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO auf. In seiner außerordentlichen Revision zeig... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten, die minderjährigen Kinder des Klägers, führen gegen diesen Forderungsexekution zur Hereinbringung der für den Monat März 1999 rückständigen Unterhaltsbeträge und des laufenden Unterhalts. Das Drittverbot wurde am 6. April 1999 dem damaligen Dienstgeber des Klägers zugestellt. Dieser gab mit Erklärung vom 7. April 1999 die Höhe der Entgeltsansprüche des Vaters mit monatlich 6.741 S bekannt. Mit Beschluss vom 6. Oktober 1999 schränkte das Erstgericht auf A... mehr lesen...